Deutscher Anwaltverein rät: Prüf- und Hinweispflichten beachten
Der Deutsche Anwaltverein rät Handwerksunternehmern, sich nicht auf Pläne und Leistungsbeschreibungen der Hersteller zu verlassen. Baujuristen weisen auf Fälle in der Vergangenheit hin, bei denen Handwerker ihre Kunden nicht umfassend über Funktion und Gewährleistung des Produktes informiert haben. Viele Betriebe wissen nicht, wie weit ihre Prüf- und Hinweispflichten, zum Beispiel beim Verbau einer Heizungsanlage, tatsächlich gehen.
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