Künstlersozialkasse
Beauftragen Handwerker selbstständige Kreative für Werbeflyer und Co., hält die Künstlersozialkasse schnell die Hand auf und verlangt eine Abgabe von aktuell 5,2 Prozent. Welche Leistungen der Kreativen abgabepflichtig sind.
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Künstlersozialkasse - Mit Kreativen auf der sicheren Seite(PDF, 99,90 kB)
Zur Kasse, bitte!
Werbeflyer. Die kreative Gestaltung des Grafikers oder Texters unterliegt der Beitragspflicht.
Werbefotografie. Wie das Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 3 KS 1 / 10 R) bestätigt, ist nicht zwischen der handwerklichen Ausführung und dem kreativen Part zu unterscheiden. Die Vergütung selbstständiger Werbefotografen unterliegt der Künstlersozialabgabe.
Homepage. Falls ein externer Grafiker mit der Gestaltung der eigenen Website beauftragt wird, fällt der Beitrag an. Bisher Ausnahme: Es handelt sich um einen einmaligen Auftrag.
Kundenzeitschrift. Kundenmagazin, Mitarbeiterzeitschrift oder Pressemitteilung: Aufträge an selbstständige Journalisten und Layouter unterliegen zumeist der Beitragspflicht.
Firmenevent. Ein selbstständiger Moderator, Animateur, Gaukler oder Entertainer unterliegt in der Regel der Künstlersozialabgabe.