Ausbildung: Diese Versicherungen brauchen Berufseinsteiger

Im September beginnen Tausende junge Schulabgänger ihre Ausbildung im Handwerk. Mit dem Start ins Berufsleben schließen die Azubis ihre ersten Versicherungen ab. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz sollten der Azubi-Beauftragte im Betrieb und die Berufseinsteiger wissen, welche Versicherungen verpflichtend, wichtig und unnötig sind.

Versicherungen für Auszubildende
Berufseinsteiger sollten vor Versicherungsabschluss wissen, welche Absicherung sie brauchen und wwelche eher unnötig ist. - © bildergala/Fotolia.com

Während das neue Ausbildungsjahr im Handwerk begonnen hat, fragen sich viele Berufseinsteiger, welchen Versicherungsschutz sie brauchen. Die jungen Auszubildenden müssen sich im Gegensatz zu den Studenten, die bis zu ihrem 25, Lebensjahr über die Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert sind, selbst um die notwendigen Policen kümmern. Experten der Arag-Versicherung haben für die Azubis im Handwerk einen Überblick erstellt, der zeigt, welche Versicherungen verpflichtend, wichtig und weniger wichtig sind.

Pflichtversicherungen

  • Krankenversicherung (KV): Der Anteil der Auszubildenden wird wie bei allen Pflichtversicherungen vom Bruttogehalt automatisch abgezogen. Alle Berufseinsteiger können ihre Krankenkasse frei wählen – allerdings muss sich der Azubi bis spätestens 14 Tage nach dem Start seiner Ausbildung für eine Kasse entschieden haben. Die Arag-Experten raten Auszubildenden, die bislang über ihre Eltern privat versichert sind, die Versicherung als sogenannte „Anwartschaft“ neben der gesetzlichen KV weiterlaufen zu lassen. Mit der Anwartschaft können die jungen Versicherungsnehmer ihr Recht auf einen Vollmitgliedschaft in die private KV sichern, ohne dann den obligatorischen Gesundheitscheck beim vollen Eintritt machen zu müssen.
  • Pflegeversicherung  (PV): Auch diese Pflichtversicherung wird dem Auszubildenden monatlich von seinem Bruttolohn abgezogen. Sie springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Unfall frühzeitig zum Pflegefall wird.
  • Arbeitslosenversicherung (AV): Finden Auszubildende nach ihrer Lehre keine Weiterbeschäftigung, bekommen Sie von der Bundesagentur für Arbeit bis zu einem Jahr lang 67 Prozent ihres Ausbildungslohns ausgezahlt.
  • Gesetzliche Rentenversicherung (RV): Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen vom Handwerksunternehmer und dem Auszubildenden gleichermaßen an die Sozialkassen abgegeben werden.
  • Gesetzliche Unfallversicherung (UV): Stürzt ein Azubi vom Baugerüst oder passiert auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Der Lehrling zahlt hier keinen gesetzlichen Anteil. Der Arbeitgeber muss die Gesundheitsschäden nach Unfällen absichern.

Seite 2: Welche Versicherungen wichtig sind und welche Policen die Azubis nicht benötigen…

Wichtige Versicherungen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsexperten weisen darauf hin, diese Police nicht zu vergessen. Sie sei auch für Auszubildende sehr wichtig, weil Berufseinsteiger nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, in den ersten fünf Jahren keinen finanziellen Ausgleich aus der gesetzlichen Rentenkasse erhalten. Zudem ist diese Police für Berufsanfänger im Handwerk noch zu günstigen Konditionen erhältlich.
  • Private Haftpflichtversicherung (HV): Sie tritt zum Beispiel ein, wenn Sie einem anderen schuldhaft Schaden zufügen – auch im Beruf. Die Experten der Arag-Versicherung raten jungen Auszubildenden Ihren Versicherungsschutz zu checken, weil eine private Haftpflichtversicherung bis zum Ausbildungsende meist über die Eltern besteht.
  • Kfz-Versicherung: Lehrlinge, die sich mit der ersten Vollzeitbeschäftigung auch gleich ein Auto kaufen wollen, sollten unbedingt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die für selbst verschuldete Unfälle zum Teil oder ganz aufkommt. Da die Prämien für Fahranfänger aber in der Regel sehr hoch sind, ist es ratsam, sein erstes Auto über die Eltern zuzulassen.
  • Rechtsschutzversicherung: Sind die Eltern rechtschutzversichert, gilt dieser Schutz bis zum auch für deren Kinder. Unabhängig ob diese sich in der beruflichen Ausbildung oder im Studium befinden. Allerdings gilt dieser Versicherungsschutz nur bis zum 25. Lebensjahr.

Weniger wichtige Versicherung

  • Hausratversicherung : Beziehen die Auszubildenden zum Beginn ihrer Lehre in ihre erste eigene Wohnung, brauchen sie nicht zwingend eine Hausratversicherung, so die Experten der Arag. Wertvolle Gegenstände wie ein teurer Fernseher oder eine hochwertige Möbelgarnitur werden meist erst im Laufe des Berufslebens angeschafft.

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