Psychische Belastungen: Gefährdungsbeurteilung ein Muss
Weil oft ungünstige Arbeitsbedingungen für Stress und Erschöpfung verantwortlich sind, verpflichtet der Gesetzgeber jeden Betrieb, bei der ohnehin vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Egal, wie die Stimmung subjektiv wahrgenommen wird.
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