REACH: Neuer Leitfaden für Klein- und Mittelbetriebe

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Bis zum 31. Mai 2018 müssen auch Klein- und Mittelbetriebe im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH ihre registrierungspflichtigen Stoffe bei der European Chemicals Agency (ECHA) melden.

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Die ECHA rechnet bis zum Fristbeginn mit bis zu 70.000 Registrierungsdossiers für Stoffe, die im Mengenbereich von unter 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Der „Leitfaden zur Registrierung 2018 unter REACH" richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bisher wenige Erfahrungen mit REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) haben. Während der berteits im Dezember 2014 veröffentlichte erste Teil des Leitfadens die Vorarbeiten zur Erstellung eines Registrierungsdossiers beschreibt, befasst sich der nun vorliegende Teil B eingehend mit der eigentlichen Erstellung des Registrierungsdossiers für Stoffe, die in einem Mengenbereich unter 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Registrierung jetzt starten

Da das Erstellen eines Registrierungsdossiers viel Zeit in Anspruch nimmt, rät die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund) den Betrieben, sich am besten ab sofort mit der Registrierung 2018 unter REACH zu befassen.

Den Registrierungsleitfaden gibt es im PDF-Format zum Herunterladen unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Fachbeitraege.html