Handwerker auf dem Dach: Absturzsicherung leicht gemacht

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Für Handwerker auf dem Dach gibt’s einiges zu beachten. Eines der wichtigsten Themen ist hier die Absturzsicherung. Auf der einen Seite sollten Dachdecker und Co. gut darauf achten, sich nur gesichert in Bereiche zu begeben, in denen ein Absturz oder Durchbruch droht. Aber auch als Geschäftsfeld ist Absturzsicherung interessant.

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    Sicher auf dem Dach: Trapezblechanschlagpunkt mit Kippdübeln und DIBt-Zulassung.
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    Ganz rechts: das Ü-Zeichen mit Zulassungsnummer.

Wer zur Eindeckung oder auch zur PV-Montage auf dem Dach tätig ist, der kann mit der nötigen Fachkenntnis auch gleich die passenden Anschlageinrichtungen einplanen und verbauen. Ein lukratives Geschäft – wenn man sich mit den gesetzlichen Regelungen und berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen auskennt.

Auf gerissenem Beton oder Trapezblech, Holz, Bitumen oder Folie – für fast jede Dachvariante gibt es ein passendes Absturzsicherungssystem. Grundsätzlich haben hier kollektiv schützende Einrichtungen Vorrang, weil man für sie keine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) benötigt und auch keine Fachkenntnisse für die Benutzung braucht. Bestes Beispiel: Das Geländer. Es sichert ganz allgemein gegen Absturz.

Bei Anschlagpunkten oder Dachhaken zur Absturzsicherung auf die richtige Zulassung achten

Doch oftmals ist ein Geländer zu viel des Guten, wenn nämlich das Dach nur selten begangen werden muss. Für die PV-Reinigung oder die seltenen Besuche des Schornsteinfegers muss nicht gleich ein Geländer oder ähnlicher Seitenschutz aufgestellt werden. Hier werden in der Regel Anschlageinrichtungen verbaut, für deren Benutzung man einen Auffanggurt sowie ein Verbindungsmittel inklusives Bandfalldämpfer und Seilkürzer benötigt.

Wie Anschlagpunkte, Seilsicherungssysteme oder Schutzgeländer verbaut werden, kann man leicht erlernen. Namhafte Hersteller bieten hierzu auch Schulungen an. Aber aufgepasst: Wer Anschlagpunkte oder Dachhaken zur Absturzsicherung verbaut, muss auf die richtige Zulassung achten. Das klingt komplizierter, als es ist. Anschlagpunkte beispielsweise müssen mit den entsprechenden Normen gekennzeichnet sein, also in der Regel mit einem Hinweis auf die DIN EN 795. Diese Norm legt die Prüfverfahren fest, die Voraussetzung dafür sind, dass die jeweiligen Produkte auch für den Markt zugelassenen werden.

Entscheidens ist das Übereinstimmungszeichen - kurz Ü-Zeichen

Was viele Dacharbeiter aber noch nicht wissen: Bestimmte Absturzsicherungen benötigen noch eine weitere Kennzeichnung. Das Übereinstimmungszeichen, kurz Ü-Zeichen genannt, muss auf Anschlageinrichtungen zu finden sein, die zum Verbleib am Gebäude gedacht sind. Das sind alle Absturzsicherungen, die laut DIN EN 795 dem Typ A zuzuordnen sind. So fordert es das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit einer Überarbeitung der Bauregelliste im Jahr 2012. Diese Regelung trat so plötzlich in Kraft, dass zum damaligen Zeitpunkt kaum ein Anbieter Anschlagpunkte mit einer Zulassung vom DIBt im Programm hatte.

Heute sieht die Situation schon anders aus. Für viele Anwendungsbereiche gibt es jetzt Anschlagpunkte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, in der Praxis auch DIBt-Zulassung genannt. Am Ü-Zeichen erkennt man die Produkte, die eine solche Zulassung haben. Doch aufgepasst: Die Zulassung gilt zumeist nur für den geprüften Untergrund. Wer also einen Anschlagpunkt, der für Stahltrapezdächer mit einer Mindeststärke von 0,63 mm zugelassen ist, auf einem dünneren Untergrund montiert, installiert damit womöglich einen Baumangel.

Beim Ü-Zeichen handelt es sich tatsächlich um den Buchstaben „Ü“. In dem Buchstaben finden sich drei wichtige Informationen: Der Name des Hersteller, der Name des Prüfinstituts und die offizielle Zulassungsnummer. Anhand dieser Nummer kann die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beim DIBt öffentlich eingesehen werden. Schwarze Schafe sind also schnell zu entlarven.

Das im Ü-Zeichen genannte Prüfinstitut kontrolliert mindestens einmal alle zwölf Monate, dass die gekennzeichneten Absturzsicherungen, die in den Handel gelangen, auch tatsächlich identisch mit dem zugelassenen Modell sind. Produktänderungen oder ein Austausch der Befestigungsmittel (z. B. Dübel) kann der Hersteller also nicht so ohne weiteres vornehmen – die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verlöre damit ihre Gültigkeit. Für den Käufer und Anwender ist das Ü-Zeichen also eine Art Qualitätssiegel, auf das man achten sollte!