Gesundheitsförderung: ZDH kritisiert geplantes Präventionsgesetz

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Seit Dezember 2014 arbeitet das Bundesgesundheitsministerium an einem „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht den Entwurf kritisch.

Gesundheit Prävention, Krankheitskosten
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. Der ZDH sieht den Entwurf - nicht zuletzt aus Kostengründen - kritisch. - © © K.-U. Häßler - Fotolia.com

Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich zum Ziel gesetzt, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Dafür sei es wichtig, die Lebens-, Lern- und Arbeitsumgebung anzupassen, damit sie Gesundheit anstatt Krankheiten unterstützt. Ein neues Gesetz soll dabei helfen. Im März hat der Bundestag über den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ beraten.

Insgesamt soll der Fokus auf Prävention sowie die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure verstärkt werden. Im Blickfeld stehen Früherkennungsuntersuchungen, die Überprüfung des Impfstatus und das Anheben finanzieller Leistungen zur Gesundheitsförderung sowie für Kur-Angebote. Zudem müsste die Prävention in den Betrieben gestärkt werden: Der Entwurf sieht mehr Leistungen durch Krankenkassen, ein verbessertes Beratungsangebot sowie eine engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz vor, um mit Präventionsangeboten mehr Beschäftigte zu erreichen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht den Gesetzentwurf allerdings in vielerlei Hinsicht problematisch. Effizienz und Nutzen einiger Maßnahmen und vorgesehener Strukturen zieht er in Zweifel. Die Hauptargumente:

Höhere Belastungen für die Träger der Sozialversicherung

Die Kosten für Präventionsmaßnahmen würden laut ZDH hauptsächlich den Sozialversicherungsträgern aufgebürdet. Demnach ergeben sich für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung pro Jahr Mehrausgaben bis zu 240 Millionen beziehungsweise 21 Millionen Euro. Dass davon etwa 35 Millionen Euro in die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fließen sollen, kritisiert der Verband, da für deren Finanzierung eigentlich der Bund verantwortlich ist.

Höhere Ausgaben für Prävention mit ungewissem Nutzen

Auch das Anheben des Präventionsbetrags der Krankenkassen von derzeit 3,17 Euro auf 7 Euro pro Versicherten, sieht der ZDH kritisch. Er zweifelt, ob die zusätzlichen Mittel einen spürbaren Mehrwert haben, da die Krankenkassen bereits etwa 50 Prozent mehr in Präventionsmaßnahmen investieren als gesetzlich vorgegeben.

Neue Gremien mit zweifelhafter Effizienz

Durch neue Gremien und Kooperationen sollen weitere Akteure eingebunden werden: gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung sowie Arbeitgeber. Der ZDH hat erhebliche Zweifel an der Effizienz der neuen Konferenzen, Foren und Strategien.