Gefahr bannen: So bestellen Sie einen Brandschutzbeauftragten

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Je höher die Brandgefahr in einem Betrieb ist, desto dringender muss ein Kollege sich damit auskennen, wie man Brände verhindert und was zu tun ist, wenn es doch zum Brand kommt.

Neben Brandschutzmaßnahmen legen behördliche Auflagen auch fest, ob Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen. - © © fotodrachenei - Fotolia.com

Brandschutzbeauftragte mit qualifizierter Ausbildung beraten den Arbeitgeber in allen Fragen rund um den Brandschutz und helfen außerdem, die Kollegen über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren.

Die Bauordnung, besonders brandgefährdende Arbeiten bzw. die Notwendigkeit, potentiell brandgefährliche Arbeitsstoffe zu lagern, führen dazu, dass Sie besonders umfassende Brandschutzmaßnahmen treffen müssen. Eventuell legen behördliche Auflagen auch fest, dass Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen.

Wen sollten Sie zum Brandschutzbeauftragten ausbilden?

Ob und wie Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen sollten und welcher Mitarbeiter für diese Aufgabe geeignet ist, steht in einer neuen Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“.

Hier erfahren Sie auch, dass Sie entweder einen Mitarbeiter ausbilden lassen oder einen externen Experten verpflichten können. Für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten eignen sich Kollegen, die mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Erhöhte Gefährdung erfordert erhöhte Qualifikation

Bei erhöhter Brandgefährdung empfehlen Experten, einen Kandidaten mit besonderer Qualifikation zu wählen, z. B.:

  • einen Mitarbeiter mit feuerwehrtechnischer Ausbildung
  • einen Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau
  • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder
  • einen Hochschul-/FH-Absolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz.

Diese Kenntnisse braucht der Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte benötigen nicht nur allgemeingültige, sondern auch betriebsspezifische Brandschutzkenntnisse, z. B. über verfahrenstechnische Besonderheiten bei Produktionsabläufen sowie Erfahrungen im Umgang und bei der Lagerung von brennbaren und entzündlichen Gefahrstoffen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung legt auch fest, dass sich die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten über mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, aufgeteilt auf 2 Wochen, erstrecken muss.

Tipp: Hier können Sie das Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung als ausfüllbares PDF-Formular direkt downloaden.