Umsatzsteuervoranmeldung Betriebsvermögen: Private Nutzung nicht ausgeschlossen
Unternehmer setzen betrieblich genutzte neue Wirtschaftsgüter in der Regel steuerlich ab. Das funktioniert auch, falls das gute Stück privat mitbenutzt wird. Allerdings sind hier strenge Vorgaben zu beachten. Wie Sie Neuanschaffungen richtig zuordnen.
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