Bis zu 40.000 Euro Förderung Energetische Sanierung: Wie Bauherren damit Steuern sparen

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Handwerkerbonus und Steuerstrategien

Wer sein Eigenheim energetisch auf den neusten Stand bringt, tut nicht nur etwas für die Umwelt. Seit Jahresbeginn gibt es für solche Maßnahmen einen Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro! Lesen Sie, wie sich Bauherren den Vorteil sichern.

energetische Sanierung
Energetische Sanierung wird gefördert! - © Marc Bode/adobeStock.com
Wie genau können Sanierer sparen?

Privatpersonen, die ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch sanieren, können 20 Prozent der Kosten inklusive Umsatzsteuer von der Steuer absetzen. Die 20 Prozent lassen sich auf drei Jahre verteilen: Im Jahr der Sanierung und im Jahr danach sind es sieben Prozent. Im dritten Jahr dann sechs Prozent (siehe Tabelle). Der Staat fördert maximal 200.000 Euro der Sanierungskosten. Wer so viel investiert, kann über drei Jahre insgesamt 40.000 Euro Steuern sparen. Handwerker profitieren entweder selbst davon oder weisen ihre Kunden auf das Steuerspar-Potenzial hin.

Seit wann und wie lange gibt es die steuerliche Förderung?

Sie gilt für energetische Sanierung, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Laut Gesetz müssen die Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Steuern sparen können Bauherren nur, wenn Sie selbst in dem Haus wohnen, das Sie sanieren möchten, für vermietete oder kostenlos überlassene Wohnungen gibt es keine Steuerersparnis. Außerdem muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein.

Mit welchen Ausgaben lassen sich Steuern sparen?
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizung,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, wie der Einbau digitaler (Steuerungs-)Systeme,
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, und
  • Beratungsleistungen von „Energieberatern für Wohngebäude“, die diese fachliche Qualifikation nachweisen können.

Wie berechnet man die Förderung?

Ein Beispiel: Herr Schmidt will sein Einfamilienhaus von einer Fachfirma dämmen lassen. Das Haus wurde 1978 gebaut und ist somit deutlich über zehn Jahre alt. Die Wärmedämmung kostet 30.000 Euro.

Beispielrechnung, wie viel Steuern Sie mit energetischer Sanierung sparen können: Der Eigenheimbesitzer investiert 30.000 Euro in Wärmedämmung. Im ersten und zweiten Jahr kann er sieben Prozent der Kosten absetzen; im dritten Jahr sind es sechs Prozent. Innerhalb von drei Jahren spart er 6.000 Euro Steuern.
  absetzbare Kosten Steuerersparnis Höchstbetrag
1. Jahr 7 Prozent
von 30.000 Euro
2.100 Euro ≤ 14.000 Euro
2. Jahr 7 Prozent
von 30.000 Euro
2.100 Euro ≤ 14.000 Euro
3. Jahr 6 Prozent
von 30.000 Euro
1.800 Euro ≤ 12.000 Euro
Gesamte Steuerersparnis   6.000 Euro 40.000 Euro

Für die energetische Sanierung kann Herr Schmidt in den ersten beiden Jahren 2.100 Euro und im dritten Jahr 1.800 Euro absetzen, macht zusammen 6.000 Euro Steuerersparnis.

Worin liegt der Unterschied zur möglichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen?

Bei den Handwerkerleistungen lassen sich nur die Arbeitskosten berücksichtigen, nicht das Material. Und es ist deutlich weniger absetzbar: Auf Antrag können nur 20 Prozent dieser Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro, geltend gemacht werden. Mit der neuen Begünstigung lassen sich für Bauherren auch Materialkosten absetzen und die Höchstbeträge sind höher.

Wann empfiehlt sich, die energetische Sanierung, wann Handwerkerleistungen abzusetzen?

Wer seine gemietete Immobilie sanieren möchte, kann nur die Arbeitskosten eines Handwerkers ansetzen. Eigenheimbesitzer können von beidem profitieren. Die Kosten einer Maßnahme lassen sich nur einmal absetzen. Eine doppelte Begünstigung scheidet ebenfalls aus, wenn Sie für eine Maßnahme zum Beispiel einen steuerfreien Zuschuss bekommen haben.

Was gilt es zu beachten, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt?

Das Finanzamt akzeptiert den Steuerabzug nur, wenn ein Fachunternehmen die Sanierung ausführt. Das Fachunternehmen muss zudem bescheinigen, dass es sich bei der Maßnahme um eine energetische Sanierung laut Gesetz handelt. Und schließlich muss der Auftraggeber die Rechnung an die Fachfirma per Überweisung zahlen. Vorsicht, wer Freunde um Mithilfe bittet, kann diese Kosten nicht absetzen.

Tipp:
Das Muster für die Bescheinigung gibt es beim Bundesfinanzministerium – wer den Steuerabzug bekommen will, muss sich unbedingt an die Vorgaben halten.

* Die Expertin
Doreen Sorge
Doreen Sorge ist Steuerberaterin bei Ecovis in Magdeburg. - © ecovis.com

Doreen Sorge ist Steuerberaterin bei Ecovis in Magdeburg . Für das  Beratungsunternehmen arbeiten i n Deutschland rund 2.500 Mitarbeiter in mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in fast 80 Ländern.