Haushaltsnahe Dienstleistung Durchführung von Winterdiensten
Der Fiskus wollte mit der Einführung der haushaltsnahen Dienstleistung die Schwarzarbeit bekämpfen. Dazu schuf er folgendes Angebot: Dienstleistungen, die im und um den Haushalt ausgeführt werden, können steuermindernd angesetzt werden. So können 20 % der Lohnkosten bis maximal 4.000 Euro von der Steuer abgezogen werden.
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