Von Sigrid Fiebig Kündigung in Elternzeit Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Elternzeit beantragt hat, und während der Elternzeit nicht kündigen. Diese Regelung mit einem absoluten Kündigungsschutz verfolgt den Zweck, die größte Sicherheit des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Elternzeit zu gewährleisten. In besonderen Fällen kann zwar durch die Aufsichtsbehörde [...]
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