Nachzahlungs- und Erstattungszinsen Verfassungswidrige Verzugszinsen: Steuernachzahlungen nur noch mit 1,8 Prozent jährlichem Zins!
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2021 klar, dass die Finanzverwaltungen Steuerschulden und Steuererstattungen bislang zu hoch verzinsen. Diese Folgen ergeben sich daraus für aktuelle Nachforderungen oder Erstattungen.
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