Baurecht Übersicherung ablehnen
Auftrageber am Bau können sich vertraglich absichern, dass die Baufirma pünktlich und mängelfrei arbeitet. Versucht jedoch der Auftraggeber, sich per Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch Bürgschaft und Zahlungseinbehalte doppelt zu schützen, ist das unwirksam, so der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 7/10).
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