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Gema, GEZ GEZ anmelden

Neben den Rundfunkgebühren müssen viele Handwerksbetriebe auch noch Abgaben an die Gema fürs Urheberrecht der Künstler zahlen. Womit Unternehmer rechnen müssen. › mehr
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Mängelrügen: Zusatzaufwand einkalkulieren

Ein Mangel bedeutet für den Handwerker neben der Beseitigung des Fehlers oft zusätzlichen Aufwand. Dabei kann es einen Unterschied machen, ob er eine Werkleistung erbracht oder nur in ­seinem Shop ein fremdes Produkt wie Fliesen oder Elektroartikel verkauft hat. › mehr

Bauvertrag Bau: Kunde haftet nicht für Schlechtwetter

Von Harald Klein Hindernis schlechtes Wetter Spielt das Wetter verrückt und verzögert sich dadurch ein Bauvorhaben erheblich, kann der Baubetrieb dafür nicht den Auftraggeber verantwortlich machen. Jedenfalls sollte er zwecks Entschädigung für den witterungsbedingten Stillstand den Bauherrn nicht zusätzlich zur Kasse bitten, wenn dieser schon die Verzögerung des Übergabe-termins gestundet hat. Dazu ist der Kunde [...] › mehr