Urheberrechte online: Vermeiden Sie Abmahnungen auf Ihrer Website

Jeder im Internet kann die Website des Unternehmens immer und überall einsehen, das macht sie zu einem attraktiven Werbemedium. Doch Konkurrenten und Abmahnanwälte können auch jeden Verstoß leicht feststellen und Schadenersatz verlangen. Worauf Sie vor allem achten sollten.

Ihre Homepage ohne Abmahnrisiko

Medienberichte. Ob Zeitung, Zeitschrift oder andere Quelle, Medienberichte, auch über die eigene Firma, darf der Betrieb nur mit Genehmigung des Urhebers nutzen. Erlaubt ohne Genehmigung: kurze Zitate mit Quellenangabe - aber ohne das Logo oder einen typischen Schriftzug des Mediums.

Werbung. Werbematerial darf der Betrieb nur für den vereinbarten Zweck verwenden. Wer etwa einen Papier-Flyer bestellt hat, darf diesen nicht ohne Zusatzerlaubnis des Herstellers ins Netz stellen.

Teambilder. Für Fotos der Mitarbeiter auf der Homepage braucht der Chef die Erlaubnis von allen. Bedenken Sie bei Gruppenfotos, dass Mitarbeiter die Entfernung ihres Bildes verlangen dürfen, wenn ihr Arbeitsvertrag gekündigt ist.

Links. Platzieren von Links zu anderen Homepages ist ohne Anfrage zulässig, falls die Zielsite das nicht ausdrücklich verbietet. Aber ein Link darf nicht den Eindruck der Kooperation erwecken, wenn diese nicht besteht. Im Zweifel Websiteinhaber fragen.