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Riskante Geschenke

Bestechung Ob öffentliche oder private Kunden - Geschenke sind grundsätzlich verboten. Die Grenze zur Korruption ist schnell überschritten. Wie weit Verhandlungsgeschick gehen darf. › mehr

Bau und Ausbau: App für Bedenkenanmeldung

Die Bedenkenanmeldung ist für Handwerker eines der wichtigsten Werkzeuge zur Schadens- und Haftungsvermeidung. Dafür gibt es jetzt eine mobile Lösung, ohne lästige Zettelwirtschaft und ohne Papierkrieg: die neue App „Bedenkenanmeldung“ für iPhone oder iPad von Holzmann Medien. › mehr

Kartellanwalt finden

Preisabsprachen unter Lieferanten oder Herstellern gehen oft auch zu Lasten von Handwerksbetrieben. Der Bundesgerichtshof spricht den betroffenen Firmen zunehmend Schadenersatz gegen die Kartellsünder zu. Wie Sie am besten einen Rechtsanwalt hierfür finden. › mehr

Sanierung statt Pleite

Insolvenz Wenn sich der Betrieb nicht mehr rentiert, warten Unternehmer oft zu lange. Dabei soll das Insolvenzrecht die Chance zur Sanierung bieten. Ab 2012 gelten hierfür noch bessere Regeln. › mehr

„Greifen Sie alle betrieblichen Risiken auf“

Für Handwerker, die ihre Umsätze überwiegend mit der Industrie machen und dauerhafte Lieferaufträge abgeschlossen haben, ist eine eigene Compliance-Regelung nach Einschätzung von Ulrike Grube, Rechtsanwältin bei Rödl & Partner in Frankfurt, durchaus sinnvolll. Allerdings nur, wenn auch der industrielle Auftraggeber einen „Code of Conduct“ vorweisen kann. › mehr

AGB: Vorteil mit eigenen Klauseln

Eigene AGB sichern dem Unternehmen die optimale Vertragsgestaltung, vor allem im Geschäft mit anderen Betrieben, gegenüber den Verbrauchern gibt es kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Doch von den Vorteilen profitiert nur, wer sauber gebaute Klauselwerke hat und diese wirksam in die Verträge einbezieht. › mehr

Gewährleistung Vorschuss für Kunden

Von Gewährleistung Vorschuss für Kunden Mängelrügen sind ärgerlich und können teuer werden, wenn sie der Handwerker nicht zügig behebt: Hat der Auftraggeber einen Betrieb bereits einmal schriftlich dazu aufgefordert, den Mangel zu beseitigen und ihm dafür eine angemessene Frist gesetzt, ist eine zweite Aufforderung nicht mehr notwendig. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht [...] › mehr

Vorsicht AGB!

Vertragsklauseln Allgemeine Geschäftsbedingungen von größeren Auftraggebern beinhalten oft unfaire Klauseln. Doch die Gerichte entscheiden zunehmend zugunsten des anderen Vertragspartners. › mehr
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Gewerberaum: Urteile zugunsten der Mieter

Feste Fristen, innerhalb derer Schönheitsreparaturen, wie ein neuer Anstrich, vorzunehmen sind, hat der Bundesgerichtshof (BGH) für Wohnungen bereits gekippt – die Klauseln sind unwirksam. Nun setzen der BGH und untere Zivilgerichte diese mieterfreundliche Rechtsprechung auch beim Gewerberaum um. › mehr

Kündigung Übergabe an Ehemann

Will der Arbeitgeber sicher gehen, dass eine Kündigung kurz vor Fristende den Mitarbeiter erreicht, beauftragt er einen Boten mit der Zustellung. Übergibt dieser den Brief dem Ehemann, gilt auch dies als Zustellung, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 6 AZR 687/09). › mehr

Baurecht Übersicherung ablehnen

Auftrageber am Bau können sich vertraglich absichern, dass die Baufirma pünktlich und mängelfrei arbeitet. Versucht jedoch der Auftraggeber, sich per Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch Bürgschaft und Zahlungseinbehalte doppelt zu schützen, ist das unwirksam, so der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 7/10). › mehr

Baulohn Stunden vereinbaren

Bei einem VOB/B-Vertrag sind Arbeiten nur dann auf Stundenlohnbasis zu vergüten, wenn dies die Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart haben. › mehr

Handwerk begrüßt Absage an Sammelklagen

Die Europäische Kommission plant die Einführung von Sammelklagen. Der Deutsche Bundestag weist in einer Stellungnahme auf die erheblichen Folgen von Kollektivklagen hin. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks sprach sich nun offen gegen die Einführung aus und befürchtet unkalkulierbare Folgen. › mehr

BGH-Urteil: Bei Sicherheiten nicht übertreiben

Auftrageber am Bau können sich vertraglich absichern, dass die Baufirma pünktlich und mängelfrei arbeitet. Versucht jedoch der Auftraggeber, sich per Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch Bürgschaft und Zahlungseinbehalte doppelt zu schützen, ist das komplette Sicherheitspaket unwirksam, so der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. VII ZR 7/10). › mehr