- Praxistipps Arbeitsrecht Legal beschäftigen

Eigentlich ist es ganz einfach, alle Mitarbeiter entsprechend dem Gesetz zu beschäftigen. Die wichtigsten Regeln für die Praxis.

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Legal beschäftigen

Arbeitsvertrag. Der Mitarbeiter bekommt einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem alle wichtigen Punkte wie Beschäftigung, Arbeitszeit pro Woche, Lohn oder Gehalt, Urlaub und Kündigungsfrist geregelt sind. Ausländer, die nicht aus der EU kommen, brauchen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis. Bis Ende April betrifft das auch die EU-Ausländer aus Osteuropa (handwerk magazin 3/2011).

Sozialabgaben. Vom Trick, Arbeitnehmer per Werkvertrag als Selbständige zu beschäftigen, ist dringend abzuraten. Denn darauf richten die Prüfer der Sozialversicherung ihr besonderes Augenmerk. Bei Scheinselbständigkeit droht dem Betrieb die Nachzahlung der vollen Sozialabgaben (auch Arbeitnehmeranteil). Der Betrieb muss die Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit müssen im Handwerk Betriebe im Baugewerbe, Gebäudereiniger und in der Fleischwirtschaft die Meldung sofort am ersten Arbeitstag abgeben. Mitarbeiter im Bau, im Messebau und
Gebäudereiniger müssen für Kontrollen einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.

Mindestlohn. In den Branchen Bau, Dachdecker, Elektrohandwerk, Gebäudereiniger sowie Maler und Lackierer muss der Betrieb die Mindestlöhne zahlen. Im Bau beträgt die Spanne 9,50 Euro in den neuen und 12,95 Euro in den alten Bundesländern. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigungszeiten nachweisen und die Belege zwei Jahre lang aufbewahren.