- Interview „Gesundes Misstrauen”

Andreas Tilp kämpft seit 22 Jahren für Anleger. Er rät zur Vorsicht gegenüber Banken und empfiehlt die unabhängige Honorarberatung.

Hilft geschädigten Anlegern: Rechtsanwalt Andreas Tilp. - © Tilp Rechtsanwälte
- Interview

„Gesundes Misstrauen”

handwerk magazin: Sie sagen, dass jeden Tag Produkte geschaffen werden, um Kunden übers Ohr zu hauen. Kann man das so drastisch formulieren?

Andreas Tilp: Ja, ich sehe das tatsächlich so. Dabei müssen wir zwei Anbieter auseinanderhalten - den Produkthersteller sowie Banken und Vermittler, die sie verkaufen. Letztere sind auch noch unehrlich hinsichtlich der Gebühren, die sie kassieren.

Weshalb urteilen die Gerichte jetzt zunehmend zugunsten der Anleger?

Weil auch der Bundesgerichtshof seit dem Kickbackurteil 2006, das wir erstritten haben, davon ausgeht, dass es im Bankenbereich von Interessenkollisionen nur so wimmelt. Das hat der BGH jetzt mit seinem Swap-Urteil gegen die Deutsche Bank auf unfaire Produkte ausgedehnt.

Kann man der Bank überhaupt noch trauen, dass sie die Interessen des Kunden im Auge hat?

Finanzdienstleistern gegenüber ist zunächst einmal gesundes Misstrauen angebracht. Es sei denn, sie beraten auf Honorarbasis, etwa für hundert Euro die Stunde. Da hat man dann eher die Gewähr, dass sie objektiv beraten. Die Quirin-Bank, aber auch andere gehen so vor, legen Provisionen offen und geben sie an ihre Kunden weiter.

Hilft bei falscher Beratung dem Kunden das Protokoll, um gegen seine Bank vorzugehen?

Beweisrechtlich kaum. Die Berater wissen aus Seminaren, wie sie das Formular so ausfüllen müssen, dass der Anleger im Prozess schlechte Karten hat. Auch bei der häufigen telefonischen Beratung bringt das Protokoll kaum etwas.

Ab wann lohnt es sich für Anleger, wegen eines Schadenersatzanspruchs zum Anwalt zu gehen?

Bei 17000 Euro Schadenersatz riskiert der Anleger 17000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten, die aber bei höherem Streitwert proportional abnehmen. Deshalb sollte der Betrag deutlich darüber liegen, mindestens bei 30000 Euro, es sei denn die Rechtsschutzversicherung springt ein.