Ein guter Rechtsanwalt prüft möglichst objektiv, wie gut die rechtlichen und faktischen Chancen des Handwerkers sind, einen Rechtsstreit zu gewinnen. Und er informiert ihn über die Kosten vor sowie während des Gerichtsverfahrens. Der neue Rechner von handwerk magazin hilft vorab.
- ProzesskostenRisiko vorher richtig kalkulieren
Rechtsberatung. Das Honorar für die Beratung in der Kanzlei oder beim Handwerker im Betrieb ist Verhandlungssache. Meist rechnet der Anwalt nach Stundensätzen ab, bei kürzeren Beratungen auch im Zehn-Minuten-Takt. Wie viel er verlangt, wird am besten vor der Vereinbarung des Termins geklärt.
Prozess. Rät der Rechtsanwalt zum Prozess oder ist der Handwerksbetrieb verklagt worden, orientieren sich die Kosten an festen Sätzen. Für Rechtsanwälte regelt diese das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dort sind je nach Streit- oder Gegenstandswert
Honorarsätze enthalten. Die Beträge sind Mindestbeträge. Der Anwalt darf also mehr verlangen, muss dies aber vorher mit seinem Mandanten vereinbaren. Unterliegt der Prozessgegner muss dieser auch den klägerischen Anwalt bezahlen, jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Die Gerichtskosten regeln sich nach dem Gerichtskostengesetz und orientieren sich ebenfalls am Streitwert.
Mit dem neuen Prozesskostenrechner von handwerk magazin lässt sich der Aufwand für mehrere Instanzen individuell berechnen (siehe Online exklusiv).
Beispiel erste Instanz:
Forderung - 5000,00 Euro
Gerichtskosten - 363,00 Euro
Anwalt Kläger - 752,50 Euro
Dokumentenpauschale - 20,00 Euro
19% Umsatzsteuer - 146,78 Euro
Anwalt Kläger insgesamt - 919,28 Euro
Anwalt Beklagter - 919,28 Euro
insgesamt - 2201,55 Euro