Experten einschalten

Mahnung, Klage | Wer geschickt und konsequent mahnt, schafft es am ehesten, dass der Kunde doch noch zahlt. Manchmal hilft bereits der verbindliche Anruf der Meisterfrau.

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Höfliche Erinnerung – damit beginnt das bewährte Mahnverfahren der Tischlerei Utz GmbH in Norderstedt bei Hamburg (www.utz-design.de). Eventuelle Mängelrügen sind in dieser Phase längst kein Thema mehr. Tischlermeister Torsten Utz, Geschäftsführer des Unternehmens in Norderstedt bei Hamburg und eines Showrooms des Stilwerks in Hamburg, fertigt mit seinen 24 Beschäftigten vor allem für Privatkunden. 80 Prozent des Jahresumsatzes von zwei Millionen Euro kommen von dieser Klientel, der Rest vor allem aus Verkauf und Montage von Bürosystemmöbeln. „Unsere Privatkunden haben individuelle Vorstellungen und hohe Qualitätsansprüche“, weiß er. Mängelrügen kommen deshalb eher in diesem Marktsegment des Betriebes vor. Doch ihnen wird sofort nachgegangen. „Es ist wichtig, Reklamationen schnell und zufriedenstellend zu beheben“, sagt Torsten Utz, „schließlich wollen wir auch die Kunden behalten, die zu Recht etwas kritisieren“. Im Zweifel heißt es: „Kulanz geht vor Recht.“

Durch eine geschickte Allroundstrategie schafft es der Unternehmer, seine Außenstände sehr in Grenzen zu halten. Das funktioniert so:

Mit Neukunden wird generell eine Vorauszahlung vereinbart. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil die Möbel Unikate mit Preisen ab 2000 Euro sind. Erst wenn dieses Geld da ist, fängt die Tischlerei mit dem Auftrag an.

Sobald ein Mitarbeiter den Auftrag beim Kunden erledigt hat, wird die Rechnung geschrieben. Spätestens zwei Tage danach hat dieser sie im Briefkasten. Wer dann sofort bar oder per Scheck bezahlt, bekommt drei Prozent Skonto. Bei der Montage von Büromöbeln dauert die Abrechnung etwas länger.

Nutzt der Kunde keinen Skonto und bezahlt die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist, greift Sigrun Mohr ein, die Sekretärin von Torsten Utz. Sie informiert ihren Chef und ruft beim Kunden an, erinnert diesen höflich an die Rechnung.

Passiert danach vier bis fünf Tage lang nichts, geht die erste Mahnung raus, dann jeweils mit dem gleichen Zeitabstand die zweite und die dritte. Mit der letzten Mahnung werden zehn Euro Mahnkosten erhoben, die in der zweiten Mahnung bereits angedroht wurden.

Bleibt der Kunde dann immer noch hartnäckig, wird der Fall an einen Anwalt oder an ein Inkassobüro abgegeben.

„Letzteres kommt bei uns allerdings sehr selten vor“, berichtet Torsten Utz. Seine Forderungen belaufen sich daher durchschnittlich auch nur auf weniger als 70000 Euro. Das verschafft dem Betrieb so viel Liquidität, dass er seine Lieferanten mit erheblichem Preisvorteil innerhalb von zehn Tagen bezahlen kann.

Mahnungen

Zweck: Mahnungen sollen zweierlei erreichen, den säumigen Kunden erinnern und ihn in Verzug setzen. Das sollte freundlich, aber bestimmt und mit jeweils kurzer Frist (eine Woche) geschehen. Bereits für die zweite Mahnung können nach der ständigen Rechtsprechung pauschale Mahnkosten abgerechnet werden.

Beispiele: Mustertexte für die erste und für die letzte Mahnung gibt es im Internet unter www.handwerk-magazin.de. Auch die neuesten Bücher von hm-Experte Peter David (siehe Interview) und die meisten gängigen PC-Programme fürs Forderungsmanagement enthalten solche Mustertexte.

hm-Rat: Nummerieren Sie die Schreiben am besten nicht durch, sondern schreiben Sie „Mahnung“ und „letzte Mahnung“ darüber. Denn eine 1., 2., 3. etc. Mahnung signalisiert dem Schuldner, dass Sie es nicht ganz so ernst meinen.

Verzugszinsen

Zweck: Viele Handwerker setzen die Verzugszinsen lieber nicht als Waffe gegen säumige Kunden ein, um diese nicht zu verprellen. Doch das ist längerfristig betrachtet ein Fehler, weil so ein Verhalten die Kunden nicht dazu erzieht, rechtzeitig zu zahlen. Zudem stellen die Verzugszinsen für den Handwerker einen gewissen finanziellen Ausgleich dafür her, dass ihm das Geld der angemahnten Forderung in der Kasse fehlt. Schließlich muss er für das Bezahlen von Mitarbeitern und Lieferanten Geld vorstrecken.

Zinssätze: Als gesetzlicher Verzugszins kann ohne Nachweis verlangt werden: gegenüber Privatkunden fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (siehe hm-Hinweis).

Beispiele: Alternativ kann der Handwerker höhere Zinsen nachweisen. Bestätigt die Bank dem Gläubiger einen Dispokreditzins von acht Prozent und dass er einen Kredit in Höhe der ausstehenden Forderung in Anspruch nimmt, macht er damit ebenfalls acht Prozent (jährlich) beim säumigen Schuldner geltend.

hm-Rat: Sie können im individuellen Werkvertrag (laut BGH nicht in den AGB) einen höheren vertraglichen Verzugszins vereinbaren, etwa 15 Prozent.

hm-Hinweis: Den aktuellen Basiszinssatz, auch den früherer Zeiträume, finden Sie unter www.bundesbank.de (rechte Navigationsleiste).

hm-Service: In jeder Ausgabe von handwerk magazin finden Sie auf der Seite „express geld“ im „hm-Finanzspiegel“ die aktuellen Verzugszinsen.

Berechnung Verzugszinsen

Zweck: Mangels vereinbarter Zahlungsfrist gerät der Kunde spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Privatkunden müssen in der Rechnung hierauf hingewiesen werden. Wann der Verzug genau beginnt, muss im Kalender nachgesehen werden.

Mit diesen Schritten arbeiten Sie richtig

– Rechnung am 14. November

verschickt.

– Zur rechtlichen Sicherheit zwei Tage

Postlaufzeit hinzurechnen.

– Zugang 16. November.

– 30-Tage-Frist läuft ab dem darauf

folgenden Tag, also ab 17. November.

– 30 Tage genau im Kalender

abzählen (nicht einfach vier Wochen oder einen Monat).

– Der 30. Tag ist Donnerstag,

16. Dezember.

– Ab 17. Dezember, 0 Uhr,

läuft der Verzugszins.

hm-Hinweis: Fällt der 30. Tag auf einen Samstag oder auf einen Sonn-/Feiertag, beginnt der Verzug erst am darauf folgenden Werktag.

Mahnbescheid

Zweck: Mit einem Antrag auf Mahnbescheid beim zentralen Mahngericht (Amtsgericht am Ort fragen) geht der Handwerksunternehmer den nächsten Schritt, um sein Geld einzutreiben. Vordrucke gibt es im gut sortierten Schreibwarenladen oder im Internet (siehe Seite 24 und 25). Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, bekommt der Handwerker vom Gericht den Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gerichtsvollzieher pfänden kann (dazu Seite 32 und 33). Auch die Pfändung von Geldforderungen des Schuldners über das Vollstreckungsgericht, etwa in das Konto des Kunden, ist dann möglich.

Beispiel: Wenn ein säumiger Kunde mit dem Mahnbescheid zu beeindrucken ist, sollte dieser Weg gewählt werden. Ist dagegen anzunehmen, dass er widerspricht, sollte sofort geklagt werden.

hm-Rat: Wollen Sie diese Zeit lieber in
Ihren Betrieb als ins Mahnverfahren investieren, überlassen Sie die Arbeit einem Inkassodienst (Seite 26 ff.).

harald.klein@handwerk-magazin.de