Neue Rechte nutzen

Außenstände | Jetzt gibt es keine Ausrede mehr – weder für säumige Kunden noch für Handwerker. Die Unternehmer und Experten dieses Titelbeitrags sagen Ihnen, wie Sie erfolgreich Ihr Geld eintreiben.

Neue Rechte nutzen

Endlich kommt es, das Forderungssicherungsgesetz. Der seit Jahren verschobene, neu eingebrachte, dann wieder in der Schublade versenkte Entwurf wurde vom Bundestag verabschiedet. Am 19. September wird nun auch der Bundesrat zustimmen, sodass die neuen Regeln am 1. Dezember, spätestens am 1. Januar 2009 in Kraft treten können.

Das Gesetz betrifft vor allem Werkverträge zwischen Handwerksbetrieben im Bau/Ausbau und Privatkunden. Reformiert worden sind einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

Abschlagszahlungen. Bisher konnten Teilzahlungen nur gefordert werden, wenn etwa Material gekauft oder ein Teilauftrag abgeschlossen wurde. Jetzt wird das BGB an die VOB/B angeglichen: Abschlagszahlungen (kurz „AZ“) sind frei zu vereinbaren, die formalen Hürden sind weg. Wichtig auch: Wegen unwesentlicher Mängel kann eine AZ nicht verweigert werden.

Subunternehmer. Schon bisher muss der Generalunternehmer (GU) Zahlungen des Auftraggebers anteilig an die beteiligten Subunternehmer weitergeben. Neu ist, dass der GU auch zahlen muss, wenn das Bauwerk vom Kunden abgenommen worden ist oder als abgenommen gilt. „Die nicht seltene Praxis, dass der GU nach Abnahme durch den Auftraggeber nicht die Leistung des Subunternehmers abnimmt oder behauptet, der Kunde verweigere die Abnahme, um die Zahlung zu verzögern, sollte rechtlich der Vergangenheit angehören“, hofft Stefan Kräßig, Justiziar der Handwerkskammer Karlsruhe.

Weniger Druckzuschlag

Verhält sich der GU stur, gibt keine Informationen zu Zahlungseingang oder Abnahme weiter, kann ihm der Subunternehmer für die Auskunft eine angemessene Frist setzen (eine Woche nach Eingang). Sagt er dann immer noch nichts, hat der Subunternehmer Anspruch auf sein Geld gegenüber dem GU.

Gewährleistung. Die Höhe des Betrags, den der Auftraggeber über die Nachbesserungskosten hinaus einbehalten darf, um den Handwerker zur Mängelbeseitigung zu veranlassen, ist vom Dreifachen auf das Doppelte verringert worden. Das gilt auch bei Mängelrügen des General- gegenüber dem Subunternehmer.

Bauhandwerkersicherung. Dem Bauhandwerker wird ein echter, einklagbarer Anspruch auf eine Sicherheitsleistung (etwa Bankbürgschaft) für seine Werklohnforderung eingeräumt. Sie beträgt zehn Prozent der Auftragssumme.

Gestrichen wurde dagegen das gerichtliche Kernstück der Reform – die vorläufige Zahlungsanordnung. Sie sollte es den Gerichten ermöglichen, frühzeitig ein vollstreckbares Teilurteil zu erlassen. Voraussetzung wäre gewesen, dass die Klage des Handwerksbetriebes auf sein Geld hohe Aussicht auf Erfolg hat. Sehr viele Politiker und Juristen hielten und halten dieses Instrument aber für schlicht praxisuntauglich. So zum Beispiel Rolf Kniffka, Richter am Bundesgerichtshof und Präsident des Deutschen Baugerichtstags: „Die Richter sind ... gerade in komplexen Streitigkeiten häufig aus prozessualen Gründen gehindert, ein Teilurteil zu erlassen.“ Auch Dirk Palige, Leiter der Abteilung Recht des ZDH in Berlin, befürchtet, „dass sich im Baurecht wenig erfahrene Richter oft nicht getraut hätten, die vorläufige Zahlungsanordnung auszusprechen“. Zudem rechneten Praktiker mit deutlich längeren und damit teureren Prozessen, weil die Anwälte meist auch diese Waffe eingesetzt hätten.

„Das Gesetz wird vom Handwerk sehr begrüßt, auch wenn die verfahrensrechtlichen Elemente kurzfristig herausgenommen wurden“, freut sich Otto Kentzler, Präsident des ZDH. Die jetzigen Änderungen im BGB „folgen weitgehend unseren Forderungen“.

Bis 50 Prozent AZ

Diplom-Ingenieur Robert Mittermeier in Haar bei München hat gehandelt: „Wir arbeiten seit Langem mit Abschlagszahlungen und halten so unsere Außenstände niedrig“, freut sich der Geschäftsführer der Franz Mittermeier GmbH (www.mittermeier-alarm.de). Zwölf Mitarbeiter versorgen die Kunden mit Videoüberwachungsanlagen, Einbruchmeldesystemen, Brandmeldeanlagen, Zugangskontrollen und weiterer Sicherheitstechnik. Auftraggeber sind unter anderem gewerbliche Kunden, wie Banken und Elektrofachmärkte sowie Privatkunden. Mit der Technik und dem mitgelieferten Know-how schützen sich auch Bekleidungsfirmen gegen Kriminelle, die per Auftragsdiebstahl ganze Läger ausräumen wollen.

„In unserer Branche sind die meisten Kunden seriös und bezahlen unsere Rechnungen“, ist die Erfahrung von Mittermeier. Um jedoch das Risiko gering zu halten, arbeitet er gleich am Anfang mit einer Bonitätsauskunft. Ab 2000 Euro Auftragswert erkundigt sich die Firma über die Solvenz, bevor der Auftrag angenommen wird.

Mit allen Auftraggebern, gleich ob sie schon langjährig in der Kartei oder neu sind, werden im Werkvertrag Abschlagszahlungen vereinbart. Die erste AZ liegt je nach Auftragsart und -ablauf zwischen 25 und 50 Prozent. Es ist vor allem für das Material bestimmt, das beim Kunden eingebaut werden soll. Sobald das Geld auf dem Konto ist, wird die Ware in einem speziell für die Kunden eingerichteten Kommissionslager bereitgestellt Jetzt ist es dessen Eigentum. Damit entspricht die Franz Mittermeier GmbH exakt der bisherigen Regelung im BGB. Mit dem neuen Gesetz ist diese genaue Abgrenzung nun nicht mehr erforderlich.

Anruf ab zweiter Mahnung

„Dieser Ablauf wird von den Kunden akzeptiert“, freut sich der Unternehmer. „Wenn nicht, reden wir darüber. In den meisten Fällen und bei gutem Willen hat sich bis jetzt immer eine für beide Seiten passende Lösung finden lassen.“ Die Zahlungsmoral seiner Kunden stuft er insgesamt als positiv ein. Säumige Kunden erhalten drei Mahnungen, die jeweils im Ton schärfer formuliert sind. Ab der zweiten Mahnung ruft eine Mitarbeiterin oder der Chef selbst beim Kunden an und fragt nach dem Grund der Verzögerung. Dabei stellt sich schnell heraus, ob jemand berechtigte Einwände hat. Hilft auch das nicht und lässt den Kunden selbst die dritte Mahnung unbeeindruckt, wird der Fall an einen Rechtsanwalt abgegeben, der sich ums Inkasso kümmert, den gerichtlichen Mahnantrag stellt oder Klage beim Gericht einreicht.

Für Christoph Schieder, Vertriebsleiter bei Creditreform München, ist dessen System perfekt. „Ich kenne aber auch Handwerker, die kein Forderungsmanagement haben“, sagt Schieder. Viele seien „Arbeitstiere, die vor lauter Aufträgen und Zeitdruck weder an Abschlagszahlungen denken noch daran, zeitnah Rechnungen zu schreiben“. Mit Mahnungen, Mahnantrag oder gar Klage sehe es oft auch nicht besser aus. „Creditreform bietet ihnen den Rundumservice an“, wirbt Schieder. Das beinhaltet auch die Bonitätsprüfung. Den richtigen Werkvertrag abzuschließen, berechtigten Mängelrügen nachzugehen und zeitnah richtige Rechnungen zu schreiben ist aber Sache des Handwerksbetriebes.

Diplom-Ingenieur Paul-Herbert Lechner in Krefeld sieht das genauso. Er ist Geschäftsführer der Carl Lechner GmbH (www.lechner.eu), 1878 von seinem Urgroßvater gegründet. 38 Mitarbeiter tragen zum Jahresumsatz von 3,5 Millionen Euro bei. Dieser wird mit Sanitär- und Heizungsinstallationen, Solaranlagen und mit technischer Gebäudeausrüstung erwirtschaftet. „Der infolge massiv gestiegener Energiepreise starke Trend zu erneuerbaren Energien kommt uns zugute“, freut sich Lechner.

Regelmäßig Bonitätsauskunft

Die Carl Lechner GmbH ist bereits seit 70Jahren Mitglied von Creditreform Krefeld. Und nutzt die Dienstleistungen schon, bevor ein Angebot erstellt wird. „Wir holen regelmäßig eine Bonitätsauskunft ein, erst dann machen wir uns die Arbeit, die meist zeitaufwendigen Angebote auszuarbeiten“, berichtet Lechner. Zahlt ein Kunde dann nach Abschluss der Arbeiten nicht, fliegt er aus der Kartei raus. Vorher bekommt er aber noch bis zu zwei Mahnschreiben. Das weitere Verfahren überlässt er Creditreform (www.creditreform.de). Kommt es zur Klage, übernimmt diese der Hausanwalt des Unternehmens.

Idealer Ablauf

Für Volker Ulbricht, Geschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform in Neuss, ist der Ablauf wie bei der Carl Lechner GmbH ideal: „Konsequenz und Fingerspitzengefühl kombiniert führen meist zu den besten Ergebnissen.“ So sollte zum Beispiel zwischen Einmalkunden einerseits, Dauer- und Geschäftskunden andererseits unterschieden werden. Je wichtiger ein Kunde ist, desto behutsamer sollte er auf seine Zahlungsverpflichtungen aufmerksam gemacht werden. „Führen die eigenen Mahnversuche nicht zum Erfolg, sollte der Unternehmer den Fall an ein Inkassounternehmen wie Creditreform übergeben und selbst keine weitere Zeit in den Fall investieren“, ergänzt Ulrich. Denn das BGB sieht nicht vor, dass der Gläubiger seinen persönlichen Einsatz für Mahnverfahren oder Klage vom Schuldner bezahlt bekommt. „Fremdkosten wie die Bearbeitungsgebühr eines Inkassounternehmens gehören hingegen zum Verzugsschaden, und die sind vom Schuldner zu bezahlen.“

Abgesehen von diesem finanziellen Grund ist der Einsatz eines professionellen Inkassounternehmens oft effizienter als die eigenen Anstrengungen des Betriebes. Gründe dafür sind der hohe Automatisierungs- und Standardisierungsgrad in der Forderungsbearbeitung sowie die Erfahrung im Umgang mit Schuldnern. Der Einsatz des sogenannten Inkasso-Scorings ist ein Beispiel dafür: Mit diesem wird gerade bei kleineren Forderungen vorab die Realisierungs-Wahrscheinlichkeit ermittelt. Dadurch wird verhindert, dass Zeit und Geld in Fälle investiert wird, bei denen von Anfang an feststeht, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen doch nicht nachkommen wird.

Gebühr und Provision

Ein Inkassoverfahren kann sich über das kaufmännische Mahnverfahren bis hin zum möglichen Gerichtsverfahren und der anschließenden Zwangsvollstreckung erstrecken. Ist ein Schuldner zahlungsunfähig, kann im Überwachungsverfahren 30 Jahre lang kontrolliert werden, ob er zu Geld kommt. Die Kosten für die Inkassodienstleistungen setzen sich bei Creditreform aus der vom Schuldner zu zahlenden Bearbeitungsgebühr und einer Erfolgsprovision zusammen, deren Höhe vom Volumen der Forderung abhängig ist. Außerdem muss der Kunde Mitglied eines örtlichen Vereins von Creditreform sein. Das Unternehmen ist allein im Inkasso mit 1100 Mitarbeitern für fast 70000 Kunden aller Branchen tätig und bearbeitet jährlich 3,5 Millionen neue Inkassofälle.

atriga (www.atriga.com) hingegen, ein Inkassodienstleister, mit dem handwerk magazin kooperiert, verlangt weder Mitgliedsbeiträge noch Erfolgsprovisionen. „Wir können damit unseren Service gerade für kleine und mittlere Handwerksbetriebe besonders günstig anbieten“, lobt Christoph Ruoff von atriga naturgemäß das eigene Haus. 17000 Kunden nutzen den Rundumservice von atriga bereits.

Angebot für 250 Euro

Das Komplettpaket heißt atrigaprotekt. Es umfasst für jährlich 250 Euro drei Kernbereiche:

jederzeit sofort Bonitätsprüfungen von Konsumenten und Firmen

Inkasso

telefonische Rechtsberatung durch erfahrene Juristen.

Aus fünf Tarifen kann der Handwerksunternehmer auswählen, welche Servicekombination ideal zu seinem Unternehmen passt.

Beispiel: Bei Tarif 4 erhält der Handwerksunternehmer

25 Bonitätsprüfungen Konsumenten

15 Bonitätsprüfungen Firmen

Extraservice: Die Leser von handwerk magazin können für den Jahresbetrag unbegrenzt viele Inkassoaufträge erteilen, einschließlich Rechtsanwaltsmahnverfahren. Zusätzlich, während der Geschäftszeiten der angeschlossenen Anwaltskanzlei, gibt es ohne weitere Kosten Rechtsrat vom Anwalt per Telefon (20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz).

Durch das Internet, über den persönlichen DebitManager, ist jeder Nutzer von atrigaprotekt jederzeit in Echtzeit über den Verfahrensstand jedes Inkassoauftrages informiert und kann dort die Bonitätsprüfungen innerhalb von etwa 30 Sekunden durchführen.

Und so können Sie atrigaprotekt für Ihr Unternehmen testen:

1. Schritt: Unter www.atriga.de/protekt finden Sie umfassende Informationen und den Antrag.

2. Schritt: Diesen ausdrucken, ausfüllen, den gewünschten Tarif auswählen und an die angegebene Faxnummer senden.

3. Schritt: Bei Tarif 4 im Feld „Anmerkungen“ einfach nur „ handwerk magazin“ eintragen, schon können Sie unbegrenzt viele Inkassoaufträge ohne zusätzliche Kosten erteilen.

4. Schritt: atriga sendet Ihnen die Zugangsdaten für Ihren DebitManager (http://dm.atriga.de) zu. Alle Aufträge können jetzt jederzeit, so sicher und einfach wie Onlinebanking, direkt im Internet erledigt werden.

Schritt 5: Alle Leistungen von atrigaprotekt können sofort in Anspruch genommen werden: kostenfreie Bonitätsprüfungen, vorschussfreie Inkassoaufträge und die Anwaltshotline.

Bauingenieur Frank Heidan in Plauen nutzt diesen Service bis jetzt nicht. Er geht zur klassischen Konkurrenz Bürgel. Die ersten zwei Mahnungen schreibt das Heidan Bauunternehmen mit vier Mitarbeitern und 400000 Euro Jahresumsatz noch selbst, dann wird der Inkassoprofi eingeschaltet. „Ich achte darauf, dass unsere Außenstände nicht größer sind als derzeit mit unter 10000 Euro“, sagt Heidan.

Vor allem mit Stuck- und Putzarbeiten ist seine Firma überwiegend für Privatkunden im Einsatz. Die schlechteste Erfahrung hatte er mit einem Bauträger in Nürnberg gemacht. Der Auftrag dort war bereits abgeschlossen, die Eigentumswohnungen verkauft, als der Auftraggeber einfach nach Spanien verschwand. „Durch Zwangsvollstreckung ins Grundbuch konnten wir unseren Verlust immerhin auf 6000Euro begrenzen“, berichtet Frank Heidan.

Weit über das eigene Unternehmen hinaus engagiert sich der Unternehmer für alle Handwerker: Er ist Abgeordneter (CDU) im Landtag von Sachsen, das sich mit Justizminister Geert Mackenroth am meisten für das neue Gesetz stark gemacht hat. Dass die vorläufige Zahlungsanordnung herausgenommen wurde, bedauert Heidan. „Die Richtung aber passt“. „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“ Nun müssten die neuen Rechte vom Handwerk aber auch richtig genutzt werden.

harald.klein@handwerk-magazin.de