-Vertrags-Check Klauseln genau lesen, Fallen umgehen

Handwerker sollten den Gewerbemietvertrag ohne Zeitdruck durchlesen, Miete und Nebenkosten berechnen und dann erst unterschreiben. Vor allem bei länger laufenden Verträgen ist es ratsam, einen im Gewerbemietrecht erfahrenen Rechtsanwalt mitlesen zu lassen und ihn um Rat zu fragen.

-Vertrags-Check

Klauseln genau lesen, Fallen umgehen

Mieterhöhung. Es gibt kein gesetzliches Recht, die Miete bei einem laufenden Gewerbemietvertrag zu erhöhen. Der Vermieter kann eine Steigerung aber durch Kündigung erzwingen. In lang laufenden Verträgen ohne Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter kann der Vermieter die Miete an den Lebens-haltungsindex koppeln. Das ist jedoch nur zulässig, wenn der Vertrag für den Vermieter mindestens zehn Jahre bindend ist. Die Miete sollte nicht automatisch, sondern nur nach Ankündigung durch den Vermieter steigen. Sonst drohen erhebliche Nachzahlungen, wenn der Mieter die Erhöhung verpasst.

Gebäudeerhaltung. Die Kosten von Instandhaltung und Instandsetzung können dem Mieter - anders als bei Wohnungen - auferlegt werden. Das ist in Bereichen, in denen allein der Mieter die Abnutzung verursacht, ohne Limit zulässig, bei Gemeinschaftseinrichtungen für mehrere Mieter jedoch nur mit
einer Kostendeckelung - etwa auf zehn Prozent der Jahresnettomiete - oder wenn zum Ausgleich die Miete niedriger ist. Solche Klauseln am besten durch einen Anwalt prüfen lassen.

Nebenkosten. Bei Gewerbemiete gibt es keine Beschränkung für die Übertragung von Betriebskosten wie beim Wohnraummietvertrag. Ausgaben etwa für Werbung, Verwaltungskosten oder eine Terrorschadensversicherung, darf der Vermieter abwälzen. Deshalb vor Unterschrift die Belastungen prüfen, andere Mieter fragen, ob die Nebenkostenvorauszahlungen ein realistisches Bild geben. Abrechnungen kontrollieren: Der Vermieter darf nur umlegen, was der Mietvertrag bestimmt.