Urheberrechtsabgabe: Das kostet eine Lizenz bei der Gema

Jede öffentlich zugängliche Musik im Handwerksbetrieb braucht eine Lizenz, egal ob Radio, CD oder TV, ebenso Musik auf Homepage, Anrufbeantworter und in der Telefonwarteschleife. Das ist Sache des Chefs, er darf nicht auf den Gema-Außendienst warten und die Musik solange kostenlos spielen.

Das kostet eine Lizenz bei der Gema

Gebührenberechnung. Die Höhe der Lizenzkosten hängt ab von: der Größe des jeweiligen Raums, davon, ob die Musik von kopierten Tonträgern, von Originalen oder aus dem Radio kommt. Für TV gibt es einen Extratarif. Gezahlt wird monatlich, vierteljährlich oder jährlich - das ist am billigsten. Infos über die Tarife und Formulare für die Anmeldung gibt es unter www.gema.de .

Handwerkerrabatt. Viele Handwerksorganisationen wie zum Beispiel Kreishandwerkerschaften, Landesinnungsverbände oder der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks haben Gesamtverträge mit der Gema abgeschlossen. Das bringt den Mitgliedern Preisnachlässe bis zu 20 Prozent, wenn sie die Nutzung rechtzeitig anmelden.

Nachzahlung. Wer mit Musik ohne Lizenz erwischt wird, muss bis zu zehn Jahre nachzahlen. Wenn ein Unternehmer trotz Aufforderung keinen Lizenzvertrag schließt, wird der doppelte Betrag fällig.

Kostenbeispiele. Jährlich fallen im Betrieb zum Beispiel folgende Gema-Gebühren an:

  • Raum bis 100 qm, Wiedergabe von kopierter CD, jährliche Zahlung: 130,32 Euro
  • Raum bis 100 qm, Wiedergabe von Original-CD, monatliche Zahlung: 104,28 Euro
  • Raum bis 200 qm, Radio, vierteljährliche Zahlung: 116,76 Euro
  • TV, monatliche Zahlung, je Gerät 185,04 Euro
  • Telefonwarteschleife jährlich 171,48 Euro.

Hinzu kommen sieben Prozent Umsatzsteuer.