Baulohn Stunden vereinbaren

Bei einem VOB/B-Vertrag sind Arbeiten nur dann auf Stundenlohnbasis zu vergüten, wenn dies die Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart haben.

Baulohn

Stunden vereinbaren

Bei einem VOB/B-Vertrag sind Arbeiten nur dann auf Stundenlohnbasis zu vergüten, wenn dies die Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart haben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Eine solche Vereinbarung muss jeweils vor Beginn der Arbeiten getroffen werden. Dabei reicht es grundsätzlich nicht aus, dass etwa der Bauleiter die Lohnzettel abzeichnet, weil dieser nicht berechtigt ist, Stundenlohnvereinbarungen zu treffen. Dies muss vorab zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, also Handwerker geschehen. Die Arbeitsgemeinschaft Baurecht rät daher, Stundenlohnvereinbarungen rechtzeitig und damit auch rechtsverbindlich zu regeln. Weitere Tipps gibt es online unter arge-baurecht.com). - hbk