Baugeld schneller kassieren

Außenstände Das Bundesverfassungsgericht hat Subunternehmer gestärkt, die vom Generalunternehmer kein Geld bekommen. Wie sich Handwerksfirmen im Bau und Ausbau absichern können.

Im Bau und Ausbau zahlen die Kunden weniger gut als in anderen Branchen. - © handwerk magazin

Baugeld schneller kassieren

Beim Bundesverfassungsgericht (BVG) spielt das Thema Außenstände so gut wie nie eine Rolle. Vor kurzem jedoch haben sich die Richter mit dem Bauforderungssicherungsgesetz befasst. Hinter diesem Wortungetüm stecken gerade mal zwei Paragrafen, die Handwerksbetriebe retten können: Der erste verpflichtet insbesondere die Generalunternehmer im Bau und Ausbau, Zahlungen des Bauherrn anteilig an Subunternehmer weiterzuleiten. Der zweite bedroht den Verstoß dagegen mit Geld- oder Haftstrafe.

Zwei Generalunternehmer aus den neuen Ländern hatten vergeblich beim BVG gegen das Gesetz geklagt (Az. 1 BvR 3222/09). Die Entscheidung bestätigt die Regeln und stärkt viele Handwerksbetriebe. Sie haben damit bei Insolvenz des Generalunternehmers bessere Chancen, an ihr Geld zu kommen als andere Gläubiger. Zudem kann die Strafandrohung auch weiteren Subunternehmern als Druckmittel dienen.

Rettung in der Praxis

Wie die beiden Paragrafen in der Praxis konkret funktionieren, erklärt Klaus Schmitz vom Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin: „Der Generalunternehmer firmiert als GmbH oder AG, kassiert Überweisungen des Bauherrn auch für die vielen Subunternehmer. Er bezahlt die Subunternehmer nicht, verwendet das Geld für eigene Zwecke und gerät in Insolvenz. Im Insolvenzverfahren hätten die Handwerksbetriebe praktisch keine Chance - Banken und andere Großgläubiger sind meist schneller am Zug, wenn noch etwas zu holen ist. Dank Bauforderungssicherungsgesetz können die Subunternehmer aber versuchen, den Geschäftsführer persönlich haftbar zu machen.“

Dass viele Handwerker im Bau und Ausbau dieses Recht gar nicht kennen, weiß der Experte. Auch deshalb begrüßt er die BVG-Entscheidung, weil sie neue Aufmerksamkeit auf die Spezialregelung gelenkt hat. Zusätzlich rät Schmitz den Handwerkern im Bau und Ausbau, wichtige Sicherungsmechanismen wie Bonitätsauskünfte, Abschlagszahlungen, zeitnahe Rechnungen (siehe Ablaufdiagramm unten) zu nutzen. Und wenn die Zahlungen stocken oder das Gerücht die Runde macht, dass der Bauherr oder Generalunternehmer finanziell klamm ist, kann die Bauhandwerkersicherung nach Paragraf 648a BGB helfen. Sie berechtigt den Auftragnehmer, nur noch nach Vorlage etwa einer Bankbürgschaft des Auftraggebers weiterzuarbeiten, ansonsten die Arbeiten abzubrechen und Schadenersatz zu fordern.

Gutes Forderungsmanagement

Doch alle Rechte nützen nichts, wenn die Betriebe sie nicht mit einem guten Forderungsmanagement umsetzen. So wie etwa Lars Thullesen in Neumünster. Der Dachdecker-, Zimmerer-, Klempner- und Maurermeister führt den Familienbetrieb mit 35 Mitarbeitern und 3,5 Millionen Euro Jahresumsatz bereits in der dritten Generation fort. In der Geschichte der Firma gab es keinen Streit mit säumigen Kunden, der vor Gericht endete. Das gelingt Thullesen, weil er sich bereits im Vorfeld über die Bonität jedes Neukunden erkundigt. Er fragt etwa bei Unternehmerkollegen nach dem Ruf des potenziellen Auftraggebers. „Wir lehnen Angebote konsequent ab, falls uns der Kunde zweifelhaft erscheint.“

Zudem prüft er jeden Donnerstag die Debitorenliste. Kommt es zu Verzögerungen beim Zahlungseingang, hakt er gleich telefonisch beim Kunden nach. Gleich danach wird der Kunde in einem freundlichen Schreiben an die offene Rechnung erinnert. Und Lars Thullesen bleibt am Ball: „Am nächsten Donnerstag rufen wir wieder bei dem säumigen Kunden an, falls immer noch kein Geld auf dem Konto ist.“

Auch Mirko Liebenberg in Düsseldorf schützt seinen Bodenlegerbetrieb mit fünf Beschäftigten konsequent gegen säumige Kunden. „Ich arbeite in erster Linie mit Stammkunden und habe ein gutes Netzwerk zum Informationsaustausch mit anderen Betrieben aufgebaut“, so Liebenberg. Er arbeitet nur mit den Generalunternehmern zusammen, die seine Rechnungen bisher pünktlich bezahlt haben. Das jetzt in Karlsruhe bestätigte Gesetz brauchte er noch nicht anzuwenden.

harald.klein@handwerk-magazin.de

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