Krankmeldung: Chefs können ab dem ersten Krankheitstag Attest verlangen
Ab dem dritten Krankheitstag müssen Beschäftigte üblicherweise dem Chef eine ärztliche Bescheinigung für ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun bestätigt: Vorgesetzte können bereits sofort ein Attest verlangen.
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