Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Scheidungskosten können Sie von der Steuer absetzen. Allerdings nur den Betrag, der über die individuelle zumutbare Belastung hinausgeht. Ermitteln Sie, welcher Betrag für Sie gilt.

-
Fahrtenbuch richtig führen(PDF, 91,07 kB)
-
Arbeitsmittelüberlassung, vertragliche Vereinbarung(DOC, 126,50 kB)
Ob Krankheitskosten wie teure Zahnbehandlung und Medikamente, Scheidungskosten oder Haussanierung aus Gesundheitsgründen – solche Aufwendungen erkennt das Finanzamt bei der Einkommensteuer grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung an. Im Rechner hinterlegt ist die zumutbare Belastung abhängig von der Höhe der Einkünfte. Verheiratete ohne Kinder sind etwas besser gestellt als kinderlose Singles. Bei Eltern mit Kindern sind die Sätze für Ledige und Verheiratete gleich hoch. Hier unterscheidet das Gesetz nur zwischen Steuerzahlern mit bis zu zwei Kindern und ab drei Kindern – die letzte Gruppe hat die geringsten Sätze der zumutbaren Belastung, bekommt also die höchsten Beträge anerkannt.