Reisekosten: Frühstück richtig berechnen
Stellt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit ein Frühstück zur Verfügung, hat das lohnsteuerliche Konsequenzen. Entweder behält der Arbeitgeber den Sachbezugswert von 1,57 Euro oder einen höheren Betrag für das Frühstück von der Auslöse ein. Die Finanzverwaltung vertrat bei der zweiten Variante eine dubiose Auffassung zur Umsatzsteuer.
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