Anerkennungsgesetz: So funktioniert es

Vor zwei Jahren wurde das Anerkennungsgesetz eingeführt. Es verbessert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, unter anderem im Handwerk. Die Resonanz ist positiv. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Anerkennungsgesetz:

Anerkennungsgesetz im Handwerk
Das Anerkennungsgesetz ist ein Mittel, um neue Fachkräfte in das deutschen Handwerk zu integrieren. - © imageteam/Fotolia

Wo kann ich mich beraten lassen?

Betriebe und mögliche Antragsteller aus dem Ausland können am Anfang eine kostenlose Erstberatung bei den „ Anlaufstellen zur Erstberatung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (Adressen unter http://netzwerk-iq.de/482.html) nutzen. Dann folgt eine kostenpflichtige Einstiegsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer.

Wie kann ich die Anerkennung meiner Berufsausbildung beantragen?

Im Anschluss an die Beratung kann der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt werden. Hierzu steht ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung, das bei den Handwerkskammern heruntergeladen werden kann. Wichtig: Alle Unterlagen müssen vollständig sein!

Was wird genau geprüft?

Die Handwerkskammer überprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn für die Prüfung die erforderlichen Nachweise nicht oder überhaupt keine ausreichenden Informationen geliefert werden können, ist es möglich, dass eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Kompetenzen durchgeführt wird. Das können zum Beispiel ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe sein.

Wann wird die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung bescheinigt?

Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt worden sind, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erteilt. Damit erhält der ausländische Handwerker die gleichen Rechte wie jemand, der die deutsche Prüfung abgelegt hat. Ein deutsches Prüfungszertifikat wird jedoch nicht verliehen. Bestehen jedoch wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss, werden diese offiziell beschrieben. Dieses Dokument kann auch bei einer Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt genutzt werden.

Gibt es Ausnahmeregelungen im Anerkennungsgesetz?

Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk wesentliche Unterschiede feststellt, besteht die Möglichkeit, eine Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) durchzuführen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.

Wie lang dauert es bis meine Berufsausbildung anerkannt wird und was kostet es?

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, beginnt die Gleichwertigkeitsprüfung sofort. Das Verfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monate dauern und ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen ist in den Bestimmungen der Handwerkskammer festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall, die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen, soweit sie nicht durch andere Stellen übernommen werden.