Energieberater: Jetzt in die Expertenliste eintragen

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Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen wieder die von der KfW geförderten Einzelmaßnahmen durchführen und die förderrelevanten Bestätigungen ausstellen. Voraussetzung: Ab Juni müssen sie sich in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen.

Gebäudeenergieberater haben mehr zeit, sich in die Expertenliste eizutragen. - © Ingo Bartussek/Fotolia.com

Ab 1. Juni 2014 ist die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste verpflichtend. Um möglichst vielen qualifizierten Experten die Eintragung in die Liste zu ermöglichen, hatte die KfW die Übergangsfristen für eine vereinfachte Eintragung verlängert. So können sich Energieberater mit einer erfolgreichen Weiterbildung zum BAFA-Vor-Ort-Berater noch bis zum 30. September 2014 mit dem zusätzlichen Aufwand von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung in die Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen. Dies gilt ebenfalls für die Gebäudeenergieberater des Handwerks, die ihre Fortbildung nach den älteren Rahmenlehrplänen abgelegt haben.

Gebäudeenergieberater des Handwerks mit einer Fortbildung nach dem neuen Rahmenlehrplan ab 2012 erfüllen die Anforderungen für die Eintragung in die Expertenliste ohne zusätzlichen Fortbildungsbedarf.

Energieberater im Handwerk

Die KfW hatte im März 2013 die Gebäudeenergieberater des Handwerks deutlich schlechter gestellt. Konnten sie zuvor "aus einer Hand" Maßnahmen umsetzen und gegenüber der KfW bestätigen, mussten sie sich ab 2013 entscheiden, ob sie als Sachverständige oder als Bauausführende tätig werden wollten.

Auch für die Kunden des Handwerks führte diese Regelung zu gravierenden Nachteilen vor allem im Bereich der Einzelmaßnahmenförderung: Sie mussten in der Folge jeweils einen zweiten Experten hinzuziehen, der die ordnungsgemäße Durchführung bestätigte. Das Verfahren wurde dadurch deutlich aufwändiger und teurer, so dass der Fördervorteil in vielen Fällen stark reduziert wurde.