Unternehmen, die neue Mitarbeiter länger testen wollen als die Probezeit hergibt oder sich nicht sicher sind, wie sich das Geschäft entwickelt, können diese zunächst befristet mit einem Zeitvertrag anstellen. Die damit gewonnene Flexibilität birgt aber auch die Gefahr, dass Fachkräfte abspringen und sich einen anderen Arbeitsplatz suchen.
Ferienjobs sind für Schüler auch im Handwerk zulässig, solange einige Regeln eingehalten werden. Hier die wichtigsten Eckpunkte, wie Sie Jugendlichen das Taschengeld aufbessern können und dabei im gesetzlichen Rahmen bleiben.
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Sommerzeit ist Urlaubszeit, doch der Betrieb muss weiterlaufen. Gut, wenn dann Aushilfen bereitstehen. Oft sind dies Schüler und Studenten, die ihr Taschengeld aufbessern wollen. Doch was ist in einem Ferienjob im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu beachten? Das Wichtigste auf einen Blick.
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Das Nachweisgesetz verpflichtet Chefinnen und Chefs, ihre Mitarbeiter über die getroffenen Inhalte des Arbeitsvertrags schriftlich zu informieren. Eine Neuauflage auf Grundlage der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 tritt am 1. August 2022 in Kraft. Für Neuverträge müssen die Konditionen nun umfangreicher gefasst werden, andernfalls drohen Geldbußen. Für Altverträge empfiehlt sich die Nachbesserung.
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Die Probezeit im Arbeitsverhältnis lässt sich etwa durch Vertrag, durch eine verlängerte Kündigungsfrist oder durch einen Aufhebungsvertrag mit verlängerter Auslauffrist verlängern. In Zeiten des Fachkräftemangels erhöhen Chefs damit die Chancen, doch den passenden Mitarbeiter zu finden. Allerdings achten sie auf die passenden Formulierungen.
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Im Corona-Jahr sind Arbeitgeber zurückhaltend mit der Einstellung neuer Auszubildender. Dabei gibt es arbeitsrechtlich Möglichkeiten, das Mitarbeiterverhältnis auf ein solides Fundament zu stellen. Etwa durch die Verlängerung der Probezeit.
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Handwerksunternehmen stellen sich auf Engpässe häufig durch eine Vielfalt von Beschäftigungsverhältnissen ein. Die rechtlichen Vorgaben für den Einsatz von Minijobbern & Co. sollten sie allerdings einhalten. Sonst drohen Strafen.
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Zum 1. Oktober 2018 ist erstmals die 18-Monats-Frist des 2017 reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgelaufen. Wie Handwerksunternehmer mit der Höchstüberlassungsdauer und dem Grundsatz der gleichen Bezahlung (Equal Pay) umgehen, lesen Sie hier.
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Ab dem neuen Jahr 2019 gelten für Handwerker wieder zahlreiche neue rechtliche und steuerliche Regelungen. Alle fiskalischen und juristischen Neuerungen haben wir hier für Sie im Überblick zusammengefasst.
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Schon ab fünf ständig Beschäftigten im Unternehmen dürfen Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen. Für den Arbeitgeber ist es daher auch in der Handwerksbranche wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. handwerk magazin zeigt Ihnen zusammen mit der Akademie Herkert, wie Sie rechtssicher und kompetent handeln.
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Werkstudenten sind flexibel und lassen sich sozialversicherungsfrei beschäftigen. Das auf den Mittelstand spezialisierte Beratungsunternehmen Ecovis erklärt, worauf Chefs bei der Anstellung von Studenten achten sollten.
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In den Sommermonaten haben Schüler und Studenten viel Zeit. Und Handwerksbetriebe setzen sie gern ein, um damit etwa Auftragsspitzen während der Urlaubszeit abzufedern. Doch rechtlich lauern dabei einige Fallen.
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Das Bundesarbeitsgericht korrigiert oft Vorinstanz-Urteile. Diesmal war es umgekehrt, mit Folgen für die Praxis: Befristete Arbeitsverträge können für Chefs jetzt riskant sein.
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Noch haben die Betriebe genügend Aufträge, doch die Konjunktur schwächt sich ab. Chefs sollten deshalb verstärkt auf flexible Mitarbeiter setzen. Geschäftsführer Ralf Engels nutzt die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, weiß aber auch um die Fallen beim Einsatz von Mitarbeitern auf Zeit.
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Befristete Arbeitsverträge helfen, die Personalstärke zielgenau an den aktuellen Bedarf im Betrieb anpassen, weil sie nach Ablauf des vereinbarten Termins ohne weiteres auslaufen. Keine Kündigung, keine Abfindung, kein Prozess. Es sind aber ein paar Details bei der Gestaltung befristeter Verträge zu beachten.
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Die Konjunktur schwächt sich ab. Was tun, wenn dann ein großer Auftrag wegbricht? Eine Möglichkeit ist die Befristung der Verträge, mit oder ohne Sachgrund. Wie sich Chefs richtig verhalten und worauf bei dieser Art von Arbeitsvertrag zu achten ist.
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