Vertraglicher Gehaltsbestandteil Dienstwagenüberlassung: Wie Sie Rahmenbedingungen klar regeln

Sobald Handwerksbetriebe ein Firmenfahrzeug für den dienstlichen und privaten Einsatz ­stellen, sollten die Entscheider dafür mit dem Mitarbeiter die Rahmenbedingungen für die Dienstwagenüberlassung festzurren. Denn es gilt Fallstricke von vornherein aus dem Weg zu räumen.

Hier ist der Autoschlüssel: Doch bei der Dienstwagenüberlassung sollten Sie aufpassen – etwa bei Haftungs­fragen, dem Nutzungsrecht von Dritten oder dem Recht auf Widerruf. - © Jack - stock.adobe.com

Ob für den erfahrenen Zimmermeister mit Projektverantwortung, den bundesweit aktiven Bauleiter oder den Kfz-­Mechatroniker mit Spezialwissen im Wohnmobilbau: Etliche Handwerksbetriebe stellen ihren Beschäftigten einen Dienstwagen als Gehaltsbestandteil zur Motivation und Bindung ans Unternehmen, den sie nicht nur dienstlich, sondern auch privat fahren dürfen. Das gilt nach Beobachtungen von Roman Kasten auch für kleinere Fuhrparks mit zehn oder 20 Fahrzeugen.

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