Riester ist Vergangenheit. Das Altersvorsorgedepot ist die Zukunft: Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot zur privaten Altersvorsorge, auch für Selbstständige, das ab dem 1. Januar 2027 in den Vertrieb von Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften geht. Anleger müssen sich auf einen Sturm vorbereiten - die Anbieter erwarten ein Milliarden-Geschäft und drücken mit viel Vertriebspower in den Markt. Hier sind alle Fragen und Antworten, die Sie vor der Eröffnung eines Altersvorsorgedepots kennen sollten.

Die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ist seit dem 8. Mai 2026 beschlossene Sache. Die Riester-Rente wird zum 1. Januar 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot abgelöst, und erstmals können auch alle Selbstständigen die Förderung nutzen.
Drei Experten beantworten die wichtigsten Fragen rund um das neue Altersvorsorgedepot (AV-Depot).
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Saidi Sulilatu: „Das Altersvorsorgedepot bietet ab Januar 2027 eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge, insbesondere fürs Investieren in ETFs. Eine Garantie auf die Einzahlungen, wie es sie bei Riester gab, gibt es nicht mehr. Ich finde das sehr sinnvoll: Wenn man Kursschwankungen aushalten kann und darf, bekommt man langfristig im Gegenzug sehr viel höhere Renditen – und die sind angesichts der Inflation auch nötig.“
Muss ich das Geld im Alter versteuern?
Sulilatu: „Ja. Alle Auszahlungen, auf die ich Förderung vom Staat bekommen habe, muss ich mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, nicht nur den Gewinn. Dafür zahle ich während des Ansparens überhaupt keine Steuern. In aller Regel lohnt sich das, weil mir so das Geld vom Staat zusätzlichen Zinseszinseffekt bringt. Wichtig ist aber immer ein möglichst günstiges Depot.“
Was unterscheidet das AV-Depot von einem normalen ETF-Depot?
„Vor allem die Förderung und die Verfügbarkeit: Beim AV-Depot unterstützt der Staat das Sparen, dafür ist das Geld grundsätzlich fürs Alter gedacht. Will ich vor der Rente ran, muss ich die Förderung zurückbezahlen und wahrscheinlich etwas warten, bis ich mein Geld bekomme. Im normalen ETF-Depot kann ich praktisch jederzeit über mein Geld verfügen, muss einen kleinen Teil der Erträge, die sogenannte Vorabpauschale, jedes Jahr versteuern. Daher eignet sich das normale Depot eher für langfristige Ziele vor der Rente und wenn mir die jederzeitige Verfügbarkeit wichtig ist“, erklärt Sulilatu. Auf der Homepage bietet der gemeinnützige Verein einen Vergleichsrechner an.
Was ist das Standarddepot?
„Das ist die einfachere Variante des Altersvorsorgedepots, die für Menschen gedacht ist, die keine oder geringe Erfahrungen mit dem Investieren haben: Der Anbieter sucht für mich die Geldanlage aus, und zwar mit einem chancenreicheren Fonds, meist einem Aktien-ETF, und einem vorsichtigeren Fonds, meist einem Anleihen-ETF. Vor dem Ruhestand wird automatisch schrittweise in den vorsichtigeren umgeschichtet, sofern ich nicht eingreife. Das finde ich besonders für Menschen interessant, die vorsorgen möchten, ohne sich um Anlageentscheidungen zu kümmern. Die meisten Menschen machen aber mit einem freien AV-Depot und einem weltweit anlegenden Aktien-ETF darin nichts falsch“, so der Finanzexperte von Finanztip.de.
Ab wann komme ich an mein Geld?
Alberto del Pozo von der Union Investment erklärt: „Das Altersvorsorgedepot ist ausdrücklich für die Altersvorsorge gedacht. Wer staatliche Förderung in Anspruch nimmt, kann das angesparte Vermögen deshalb nicht beliebig wie bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot abheben.
Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt grundsätzlich zwischen dem vollendeten 65. und dem vollendeten 70. Lebensjahr, die Auszahlung reicht mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Es gibt allerdings Ausnahmen. Dazu zählt insbesondere die Verwendung des Vorsorgevermögens für selbst genutztes Wohneigentum, sofern der gewählte Vertrag diese Möglichkeit vorsieht.
Falls vor dem 65. Lebensjahr auf gefördertes Kapital zurückgegriffen wird, müssen die für diesen Anteil erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Wer vor dem Ruhestand kurzfristig auf das Geld zugreifen können möchte, sollte daher nicht sein gesamtes frei verfügbares Vermögen in einem geförderten Altersvorsorgedepot binden. Gerade Unternehmer benötigen häufig Liquiditätsreserven für Investitionen, Steuern oder schwächere Geschäftsjahre.“
Wie läuft die Auszahlung im Ruhestand ab?
„Eine vollständige Auszahlung des geförderten Kapitals auf einen Schlag ist ohne Rückzahlung der Förderung und der Steuervorteile nicht möglich“, sagt Alberto del Pozo. „Zum Beginn der Auszahlungsphase können sich Anleger aber bis zu 30 Prozent des dann verfügbaren Kapitals einmalig auszahlen lassen und frei darüber verfügen. Der Rest muss in regelmäßigen Raten mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen, längere Laufzeiten sind möglich.“
Wofür darf ich das Geld verwenden – und wofür nicht?
„Das Geld kann grundsätzlich nur im Alter ratierlich ausgezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Altersvorsorgevermögen auch für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die Finanzierung des Erwerbs, der Bau einer selbst genutzten Immobilie sowie die Tilgung eines entsprechenden Darlehens. Ebenso ist eine Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen zur vollständigen oder teilweisen Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie möglich. Aber nicht jedes neue Altersvorsorgeprodukt muss die Eigenheimoption anbieten“, erklärt Alberto del Pozo.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall – geht das Geld an die Erben?
„Ja“, sagt der Finanzexperte der Union Investment. „Das angesparte Vermögen ist auf den Ehepartner vererbbar. Es kann auch an Kinder oder andere Personen vererbt werden, dann müssen allerdings die Förderung und die steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden. Die Wertentwicklung kann jedoch behalten werden.
Bei einem Vertrag bei einem Fondsanbieter gelten diese Regelungen für die Ansparphase und die Auszahlungsphase. Bei Versicherungen kann die Regelung in der Auszahlphase anders aussehen. Für Unternehmer, die Vermögen gezielt an ihre Familie weitergeben möchten, ist diese Unterscheidung besonders wichtig.“
Was mache ich mit meinem Riester-Vertrag?
Alberto del Pozo: „Riester-Sparer mit einem bestehenden Vertrag haben durch die Reform verschiedene Möglichkeiten. Die Auswahl ist allerdings nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Riester-Sparer haben beispielsweise diese Möglichkeiten:
- Sie lassen den bestehenden Vertrag mit der bisherigen Förderung einfach weiterlaufen. Diese Variante ist gerade für Menschen mit geringem Einkommen und Kindern interessant.
- Beim bestehenden Vertrag kann aber auch einfach die Leibrente ab 85 Jahren abgewählt und dafür eine höhere Rentenzahlung erreicht werden.
- Im bestehenden Vertrag kann auch die neue Förderung gewählt werden.
- Zuletzt ist natürlich auch der Übertrag des Riester-Vertrages in das neue Altersvorsorgedepot möglich. Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten. So können Riester-Sparer schon mit 60 oder 62 ihre Auszahlphase beginnen. Wechseln sie das Produkt in das neue Altersvorsorgedepot, ist die früheste Auszahlung aber erst ab 65 möglich. Auch gibt es beim Standardprodukt der neuen Altersvorsorge keine Garantie. Deshalb sollte man unbedingt überprüfen, wie der Riester-Vertrag bislang gelaufen ist. Hat man beispielsweise 50.000 Euro eingezahlt, der Vertrag liegt aber aktuell nur bei 40.000 Euro, sollte man die Riester-Rente einfach ruhen lassen und einen neuen Vertrag abschließen. Würde der bisherige Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot überführt, werden nur die 40.000 Euro übertragen und man verliert die Garantie. Wir raten daher dringend dazu, vor der Entscheidung mit einem Berater zu sprechen.“
Was zeichnet die Altersvorsorgedepots von Fondsgesellschaften aus?
Del Pozo: „Eine Investmentgesellschaft kann insbesondere bei der Auswahl und Verwaltung der Fonds, der Qualität der Anlagestrategie und der langfristigen Ausrichtung des Portfolios ihre Stärken zeigen. Wer keine lebenslange Rente haben möchte, sondern einen Auszahlplan bis zu einem bestimmten Alter, sollte Fondsangebote wählen. Denn sie sind in der Regel kostengünstiger als eine Versicherung und können mehr Rendite erzielen.
Ein entscheidender Punkt ist auch die Diversifikation. Ein gutes Vorsorgekonzept sollte das Vermögen möglichst breit streuen, um an der Entwicklung internationaler Aktienmärkte teilzuhaben.
Darüber hinaus lohnt ein Blick auf die Flexibilität des Produkts. Welche Anlagestrategien stehen zur Verfügung? Können Beiträge angepasst oder ausgesetzt werden? Und welche Auszahlungsformen sowie Optionen für die Hinterbliebenen sind vorgesehen? Entscheidend ist, wie gut das konkrete Angebot zu den individuellen Zielen und zur finanziellen Situation des Sparers passt.“
Fondsgesellschaft oder Versicherung – wo liegt der Unterschied?

Mansoer Weigert, VPV Versicherung: "Die Grenze verläuft nicht einfach zwischen Rendite und Sicherheit. Auch Versicherer können ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie anbieten. Entscheidend sind die Vertragsgestaltung und die Leistungen.
Investmentgesellschaften bringen ihre Kompetenz in der Fondsanlage ein. Eine besondere Stärke von Lebensversicherern ist die Absicherung eines lebenslangen Einkommens. Denn beim Übergang in den Ruhestand stellt sich eine andere Frage als während des Ansparens: Wie wird aus dem Vermögen eine verlässliche monatliche Zahlung – auch dann, wenn man sehr alt wird?
Verglichen werden sollten deshalb die Gesamtkosten, die Anlageauswahl, die Flexibilität und die Auszahlungsbedingungen. Zusätzliche Leistungen müssen ihren Preis wert sein. Das gilt unabhängig davon, welcher Anbieter hinter dem Vertrag steht."
Wird es weiterhin Produkte mit Beitragsgarantie geben?
„Ja“, sagt Mansoer Weigert. Neben dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie sind weiterhin geförderte Produkte vorgesehen, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen.
„Eine Garantie kann zum persönlichen Sicherheitsbedürfnis passen. Sie begrenzt allerdings den Spielraum für chancenorientierte Anlagen. Umgekehrt bedeutet der Verzicht auf Garantien, dass auch zum Rentenbeginn Verluste möglich sind. Zudem sichert eine Beitragsgarantie einen nominalen Betrag ab, nicht dessen Kaufkraft.
Die passende Lösung hängt deshalb davon ab, wie lange jemand noch spart, welche Schwankungen finanziell tragbar sind und welche sicheren Alterseinkünfte bereits bestehen.“
Worauf sollten Selbstständige beim Altersvorsorgedepot achten?
„Ich würde zuerst klären, welches Einkommen im Ruhestand fehlt“, sagt Weigert. Daraus ergeben sich Sparbedarf, Anlagehorizont und die Frage, wie viel Sicherheit erforderlich ist.
„Danach lohnt der genaue Blick auf sämtliche Kosten. Eine niedrige ETF-Gebühr allein sagt wenig über die Gesamtkosten des Vertrags aus. Die Grenze von einem Prozent Effektivkosten gilt für das Standarddepot, nicht für sämtliche Angebote.
Für Selbstständige sind außerdem die Bedingungen für Beitragspausen und Beitragsanpassungen wichtig. Die Vorsorge muss auch bei schwankenden Einnahmen durchzuhalten sein.
Und schließlich sollte die Auszahlung von Anfang an mitgedacht werden: Ein befristeter Auszahlungsplan bietet andere Möglichkeiten als eine lebenslange Rente. Endet der Plan beispielsweise mit 85 Jahren, muss das Einkommen danach anderweitig gesichert sein. Bestehende Riester-Verträge sollten deshalb ebenfalls sorgfältig geprüft und nicht allein wegen der neuen Möglichkeiten aufgegeben werden. Für mich ist der Maßstab: Eine gute Altersvorsorge muss zum Betrieb und zum Privatleben passen – während des Berufslebens bezahlbar sein und im Ruhestand ihren Zweck erfüllen.“



