Seit einigen Jahren schon sind Trinkgelder, die etwa der angestellte Friseur, der Kfz-Mechaniker oder der Kellner bekommt, steuerfrei. Erhält jedoch der Kassierer einer Spielbank nur indirekt über seinen Arbeitgeber Anteile aus dem Sammeltopf für Trinkgelder, dann muss das voll versteuert werden, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem neuesten Urteil dazu (VI R 49/06). Der betroffene Mitarbeiter in der Spielbank Berlin musste daher über 18200 Euro nachversteuern.
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