Steuerfreie Extras für Ihre Mitarbeiter

Eine kleine Lohnerhöhung verpufft gleich wieder. Extras für Mitarbeiter, die weder Steuer noch Sozialabgaben kosten, sind da weitaus lukrativer. Die wichtigsten finden Sie hier.

  • Benzingutscheine
Bis zur so genannten Sachbezugsgrenze von 44 Euro im Monat bleibenBenzingutscheine steuer- und sozialversicherungsfrei. Entscheidend ist allerdings, dass die Art des Sprits und die Anzahl der Liter explizit genannt sind.

Pauschale Angaben in Euro akzeptiert das Finanzamt nicht. Sobald die Leistung aber auch nur einen Cent über der strengen Grenze von 44 Euro liegt, wird die Leistung komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig!

Um Preissteigerungen aufzufangen, sollte der Wert des Gutscheins daher um zwei, drei Liter unter dem Limit bleiben.

  • Kleine Geschenke
Ein Strauß Blumen zum Geburtstag, ein Buch oder eine CD zu Weihnachten: Damit können Firmenchefs ihre Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei erfreuen – vorausgesetzt, das Präsent kostet nicht mehr als 40 Euro inklusive Umsatzsteuer.

Auch freie Getränke wie Kaffee, Wasser oder Limo, die der Chef seinen Mitarbeitern während der Arbeit unentgeltlich oder verbilligt anbietet, unterliegen ebenfalls weder dem Lohnsteuerabzug noch sind sie sozialversicherungspflichtig.

  • Gesundheitsförderung
Unternehmer können bis zum Freibetrag von jährlich 500 Euro je Mitarbeiter diese steuer- und sozialversicherungsfrei dabei unterstützen, etwas für ihre Gesundheit zu tun. Voraussetzung: Die Leistung muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Bewegungsprogramme, Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung oder Nichtraucherseminare fallen unter dieses Extra.
  • Computer
In welchem Umfang der Unternehmer es den Mitarbeitern erlaubt, den betrieblichen PC (auch daheim) zu nutzen, entscheidet er selbst. Der Fiskus bleibt außen vor. Genauso interessiert sich das Finanzamt nicht dafür, wenn Arbeitnehmer mit dem Firmenhandy privat telefonieren.
  • Darlehen geben
Gewährt der Betrieb zu marktüblichen Konditionen (Laufzeit, Zins, Tilgung, Sicherheiten) den Mitarbeitern ein Darlehen, bleibt das steuerfrei. Liegt der vereinbarte Zins allerdings niedriger, kassiert das Finanzamt ab. Der Sachbearbeiter rechnet dann so: Der Unternehmer gewährt zu 4 Prozent ein Darlehen. Der Marktzins beträgt eigentlich 6 Prozent. Dann beträgt der geldwerte Vorteil daraus 2 Prozent. Bis zu 2600 Euro Zinsersparnis bleiben jährlich aber dennoch steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Rabattfreibetrag
Seine Waren kann der Unternehmer verbilligt oder unentgeltlich den Mitarbeitern überlassen. Steuer- und sozialversicherungsfrei kann dieser Rabattfreibetrag bis zu einer Höhe von 1080 Euro im Jahr gewährt werden.
  • Betriebliche Altersvorsorge
Bis zu 2640 Euro dürfen Mitarbeiter wie Chef 2010 und auch 2011 in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, ohne dass Steuern und Sozialversicherung anfallen. Bei Neuzusagen profitieren die Mitarbeiter von steuerfreien 1800 Euro zusätzlich.
  • Restaurant-Schecks
Mitarbeiter freuen sich über Restaurant-Schecks, die sie in Gaststätten, Bäckereien oder sogar in Lebensmittelgeschäften einsetzen können. Zu versteuern ist nur der Sachbezugswert von 2,80 Euro (2011 dann 2,83 Euro). Der Wert des Schecks darf um 3,10 Euro höher sein: also 5,90 Euro.