Handwerksunternehmer und alle anderen Selbständigen müssen aufpassen, wenn sie sich ein Wohnhaus bauen und dabei Firmen mit Sitz im Ausland beauftragen. Als selbständige Unternehmer - und zwar unabhängig davon, ob sie selbst Umsatzsteuer berechnen oder nicht - schulden sie dann nämlich dem deutschen Fiskus Umsatzsteuer auf alle Bauleistungen, die das ausländische Unternehmen bei ihnen ausführt. Vor dieser Steuerfalle warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.
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