Auch in kleineren Betrieben mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) kann die Ansparabschreibung genutzt werden. Der Bundesfinanzhof erleichtert das.
AnsparabschreibungSammelinvestition im Kleinbetrieb
Mangels Bilanz werden hier die geplanten Investitionsbeträge einfach als Betriebsausgabe gebucht. Das Finanzamt muss sich damit begnügen, dass eine zeitnah erstellte Liste mit jeweiliger Funktion und Kosten der geplanten Anschaffungen im Unternehmen geführt wird. In der EÜR selbst können diese Betriebsausgaben als Sammelposten angegeben werden (Bundesfinanzhof, XI R 52/04).