-+gt; Praxistipps Die fünf häufigsten Fallen

Bei jeder Prüfung findet der Finanzbeamte Angriffspunkte. Machen Sie sich auf folgende Punkte gefasst und umgehen Sie die Fallen.

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Die fünf häufigsten Fallen

1. Fahrtenbuch. Bei Fahrtenbüchern finden sich meist Ungereimtheiten. Summieren sich diese oder wurde das Fahrtenbuch per Excel geführt, lehnt es das Finanzamt ab. Dann wird die Privatnutzung nach der teuren Ein-Prozent-Methode berechnet.

2. Bäcker, Metzger. Können die Waren vor Ort in der Bäckerei oder Metzgerei verzehrt werden, müssen 19 Prozent Umsatzsteuer und nicht nur sieben Prozent abgeführt werden. Bei Zweifeln droht die Schätzung auf Basis von 19 Prozent.

3. Steueranrechnung. Zur Falle entpuppt sich für Handwerker der Steuerbonus bis 1200 Euro bei Privatkunden, die keine Rechnung bekommen haben, die Handwerksarbeit aber denoch beim Finanzamt angeben. Steuernachzahlung und Strafverfahren beim Handwerker können die Folge sein.

4. Bonuszahlungen. Hat der Prüfer Zweifel schaut er sich häufig die Bonuszahlungen der Lieferanten (etwa Baumärkte) an und stimmt den Wareneinkauf mit den eingesetzten Waren ab. Stimmt der Bestand am Jahresende nicht mit dem errechneten überein, deutet das auf Schwarzarbeit hin.

5. Belegprüfung. Ein Schwerpunkt der meisten Betriebsprüfer stellen die Eingangsrechnungen dar. Fehlt auch nur einer der Pflichtpunkte, wie etwa die fortlaufende Rechnungsnummer oder der Lieferzeitpunkt (handwerk magazin 2/2010), kürzen sie einfach den Vorsteuerabzug. Da die Rechnungen später noch geändert werden können, zumindest sofern es den Aussteller der Rechnung noch gibt, bleibt der Betrieb unter dem Strich nur auf den Zinsen für die Steuernachzahlung sitzen.