Erbschaftsteuer-Reform Zu lange Fortführungsklauseln

Der Regierungsentwurf zu einer Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts stößt nicht auf Gegenliebe bei Branchenexperten: der Deutsche Steuerberaterverband(DStV)ist skeptisch, ob es gelingt, Unternehmenserben von der Erbschaftssteuer zu entlasten.

Erbschaftsteuer-Reform

Zu lange Fortführungsklauseln

„So lobenswert der Ansatz der Großen Koalition ist, Unternehmenserben von der Erbschaftssteuer zu entlasten – es bleibt doch fraglich, ob dies in der Praxis gelingt”, zweifelt Jürgen Pinne, Präsident des DStV.

Der Verband kritisiert vor allem die jetzige Ausgestaltung und die Laufzeiten der Fortführungsklauseln. Von diesen hängt ab, ob ein Verschonungsabschlag von 85 Prozent auf das Betriebsvermögen gewährt wird. Hierzu Pinne: „Bei einem durchschnittlichen Produktionszyklus von fünf bis acht Jahren kann kein Unternehmer eine bestimmte Lohnsumme und den Erhalt des status quo eines Betriebes über zehn bzw. 15 Jahren garantieren“.

Verlierer der neuen Regelung wären laut Pinne vor allem die Freien Berufe.

Scharfen Protest erhebt der Verband auch gegen die Pläne, Steuerpflichtige selbst den Verschonungsabschlag prüfen zu lassen. Und auch die Erbschaftssteuer im Falle des Scheiterns selbst berechnen zu lassen. „Die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben stellt eine originäre Aufgabe der Finanzverwaltung dar”, ärgert sich Pinne.

In punkto Doppelbesteuerung von Erbschafts- und Einkommenssteuer fordert der DStV eine Lösung bereits im vorliegenden Gesetzesverfahren. Denn: mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes drohe rückwirkend eine Übermaßbesteuerung von 88 Prozent.