Betriebsausgabenabzug für 15-minütiges Privatgespräch

Mietet ein Unternehmer aus beruflichen Gründen an einem weit vom Wohnort entfernten Beschäftigungsort eine Zweitwohnung an, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Wer am Wochenende nicht zur Familie nach Hause fährt, darf die Kosten für ein 15-minütiges Telefonat mit der Familie steuerlich absetzen. Doch gilt das auch bei Geschäftsreisen?

Betriebsausgabenabzug für 15-minütiges Privatgespräch

Statt Geschäftsreisen sagt man im Fachjargon übrigens Auswärtstätigkeit. Für die Finanzämter war die Sache in der Vergangenheit klar. Die Kosten für ein 15-minütiges Privatgespräch dürfen nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei einer Auswärtstätigkeit gibt es diese Möglichkeit dagegen nicht (Niedersächsisches Finanzgericht, Az. 7 K 02/07).

Die Richter des Finanzgerichts Hamburg urteilten jedoch anders. Unternehmer, die sich aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche auf einer Auswärtstätigkeit befinden, haben ebenfalls das Recht, die Kosten für ein 15-minütiges Privatgespräch vom Gewinn abzuziehen.

Tipp: Um Nachfragen oder Streichungen des Finanzamts zu vermeiden, sind zu den mehr als einwöchigen Auswärtstätigkeiten Nachweise über die tatsächliche Dauer aufzubewahren und bei Geltendmachung von privaten Telefonkosten der Steuererklärung beizufügen.