Zu Lebzeiten ein Denkmal setzen

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Stiftungsrecht

Mit einer Stiftung können auch Handwerker Gutes tun und sich als Unternehmer positiv hervorheben. Richtig eingefädelt, hilft das kräftig Steuern zu sparen.

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    Kinder fördern: Der Montessori-Schule mit Kindergarten in Hamburg-Bergedorf gab die Stiftung von Hansgeorg Bode 5000 Euro.
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    Rund 1000 neue Stiftungen kommen zurzeit pro Jahr in Deutschland hinzu.
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    Hansgeorg Bode trennt Unternehmen und privates Engagement:„Meinen Betrieb bringe ich nicht in die Stiftung ein. Die Nachfolge ist bereits bestens geregelt.“
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    „Der Handwerker muss auch als Stifter unternehmerische Qualitäten haben.“Christoph Mecking, Rechtsanwalt und Stiftungsexperte in Berlin.

Augenoptikermeister Hansgeorg Bode (65) hat viel Erfolg mit seiner Optiker Bode GmbH in Hamburg. 410 Mitarbeiter im Stammsitz und in 75 Filialen tragen tatkräftig zum Jahresumsatz von 38 Millionen Euro bei. „Jetzt möchte ich der Gesellschaft etwas zurückgeben, Kinder und Jugendliche unterstützen, die Hilfe brauchen“, so der Seniorchef. Deshalb gründete er 2006 die Optiker Bode Stiftung. Ausgestattet mit 500000 Euro Startkapital, das er bis auf 1,3 Millionen aufstocken will, fördert Hansgeorg Bode Jungen und Mädchen bis 25 Jahre zurzeit vor allem in den Bereichen Betreuung, Ausbildung und Hilfen für den Alltag.

So profiliert sich der Unternehmer nicht nur als Mäzen, sondern spart mit seiner Stiftung auch Steuern. Wie Optiker Bode denken immer mehr Geschäftsleute. Sie wollen in Zeiten chronisch leerer staatlicher Kassen sowie des Abbaus der öffentlichen Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kultur und Umwelt, ein mitmenschliches Zeichen setzen. Dass Stifter innerhalb von zehn Jahren bis zu eine Million Euro von der Steuer absetzen können, ist für sie ein zusätzlicher Anreiz.

Rasanter Stiftungsboom

Das Thema Stiftungen boomt. Ende 2008 gab es in Deutschland bereits 16406 Stiftungen bürgerlichen Rechts mit einem geschätzten Gesamtvermögen von 100 Milliarden Euro. „In den vergangenen zehn Jahren wurden in Deutschland mehr Stiftungen errichtet als zuvor in der deutschen Nachkriegsgeschichte“, weiß Christoph Mecking, Rechtsanwalt in Berlin und Geschäftsführer des Instituts für Stiftungsberatung. Die größte ist die Robert Bosch Stiftung in Stuttgart mit über fünf Milliarden Euro Vermögen und zuletzt 60 Millionen Euro Fördermitteln im Jahr. Sie hält 92 Prozent des Stammkapitals der Robert Bosch GmbH und unterstützt vor allem in den Bereichen Bildung und Information.

Förderung mit Zinsen

„Aber auch mit weitaus weniger Vermögen ist eine Stiftung sinnvoll“, ermuntert Claudia Fabian, Fachanwältin für Steuerrecht in der Augsburger Kanzlei Kiederle & Schulz. „Üblich ist ein Substanzvermögen von mindestens 100000 Euro, besser eine, bis 1,5 Millionen.“ Denn die Stiftung fördert nur mit den Erträgen ihres Kapitals, das selbst unangetastet bleibt.

„Das ist auch der Grund, weshalb ich meinen Stiftungsstock laufend auffülle“, erklärt Hansgeorg Bode. So wirft das Vermögen zunehmend mehr für die Förderung ab: Die Montessori-Schule in Hamburg-Bergedorf etwa bekam 5000 Euro für den Ausbau ihrer Räume, ein querschnittsgelähmter Jugendlicher einen Treppenlift im Haus seiner Eltern für 10000 Euro. Und im Stadtteil Bergstedt unterstützte die Bode Stiftung mit zuletzt 5000 Euro den Demeter-Gärtnerhof Stüffel, wo behinderte Jugendliche Gemüse anpflanzen, im Hofladen verkaufen oder gleich eine Gärtnerlehre machen können.

Die Förderanfragen, meist von gemeinnützigen Einrichtungen an die Bode Stiftung gerichtet, prüft der Stiftungsrat, dem Hansgeorg Bode, seine Frau Birgit Bode und Wirtschaftsprüfer Detlev Albrecht angehören. Wenn sie eine Anfrage befürworten, leiten sie diese an die Abteilung Stiftungswesen der Deutschen Bank weiter, die das Vermögen verwaltet und das Geld entsprechend dem Beschluss überweist (Interview Seite 53).

Die Deutsche Bank in Frankfurt am Main hatte Hansgeorg Bode bereits bei der Gründung seiner Stiftung unterstützt. Rechtsanwälte und Notare bieten ebenfalls ihre Dienste an. Am besten ist die ganzheitliche Beratung über einen erfahrenen Juristen (www.anwaltsauskunft.de). Die gute Absicht des Stifters, die Gründung, Verwaltung und das Thema Steuern bespricht der Experte und leitet die notwendigen Schritte ein.

In den meisten Fällen bietet sich eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts an. 95 Prozent der Stiftungen sind so entstanden. Eine oder mehrere Personen, die die Erträge des Vermögens einem guten Zweck zur Verfügung stellen wollen, beantragen bei der Stiftungsbehörde die Anerkennung. Die Behörden haben keinen Ermessensspielraum. Sie dürfen nur Anträge ablehnen, bei denen die Unterlagen unvollständig sind, der Stiftungszweck nicht zu erreichen ist oder mit denen der Stifter sich statt Bedürftige fördern möchte (siehe Kasten Seite 51). Mit der Anerkennung wird die Stiftung eine eigene Rechtsperson, kann als solche handeln, Geschäfte abschließen und Fördermittel vergeben. Das Stiftungsvermögen ist gesichert, nach Ablauf von vier Jahren auch im Fall einer Insolvenz des Betriebes des Stifters.

Mit der Gemeinnützigkeit, die das Finanzamt bestätigt und jährlich prüft, haben der Stifter und die Stiftung große Steuervorteile. Am wichtigsten ist, dass die Stiftung das Vermögen steuerfrei bekommt und der Stifter das Vermögen als Sonderausgabe absetzen kann (Tabelle Seite 52).

Start mit unselbständiger Stiftung

Wer noch nicht genügend Geld für eine reguläre Stiftung zusammen hat, kann dennoch Gutes tun. „Entweder er stiftet sein Geld einer bestehenden Stiftung zu, oder er beginnt zunächst mit einer unselbständigen Stiftung“, rät Christoph Mecking. Letztere wird von einem Treuhänder verwaltet, etwa einen Anwalt, Notar oder eine gemeinnützige Einrichtung. Steuervorteile gibt es dennoch, wenn die gemeinnützigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald der gewünschte Vermögensstock aufgebaut ist, kann der Stifter den Antrag auf staatliche Anerkennung stellen.

Und wer gleich sein ganzes Handwerksunternehmen in eine Stiftung einbringen will, kann auch diesen Weg beschreiten. „Diese Familienstiftung bietet sich vor allem dann an, wenn kein geeigneter Nachfolger in Sicht ist oder wenn das Vermögen die Freibeträge der Schenkungsteuer mit einer bis 1,5 Millionen Euro deutlich übersteigt“, erklärt Claudia Fabian. Allerdings ist eine Familienstiftung steuerpflichtig. Nach 30 Jahren verlangt das Finanzamt zusätzlich eine Erbersatzsteuer (Kasten Seite 52).

Auch Hansgeorg Bode könnte sein Unternehmen in eine Familienstiftung einbringen. „Doch mit meiner Tochter Sandra Bode-Allwardt und meinem Sohn Carsten Bode habe ich bereits hervorragende Nachfolger“, so Bode. Sie führen die Firma weiter, während sich ihr Vater später einmal ganz seiner Stiftung widmet.