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Nicht immer eignen sich die eigenen Kinder zum Unternehmertum. Bisweilen sind die Nachkommen auch zerstritten oder der Unternehmer hat schlicht keine Kinder. Dann stellt sich für ihn die Frage, wie er sein Lebenswerk über den Tod hinaus sichert. Eine Möglichkeit ist dann die Gründung einer Stiftung.

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Gemeinnützigkeit in Vereinen, Verbänden und Stiftungen Gutes tun und dabei Steuern sparen? So funktioniert's!

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Bereich des Kartenspiels Bridge erweiterte 2017 den Spielraum für ­Gemeinnützigkeit erheblich. Für Ihr ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen und ähnlichen Körperschaften werden Sie dadurch endlich auch steuerlich belohnt. › mehr
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Die wichtigsten Regeln für Stifter

Die gute, wohltätige Idee allein und ein ordentliches Vermögen reichen nicht für die Stiftung. Schon um Missbrauch vorzubeugen, verlangen das Bürgerliche Gesetzbuch und die staatlichen Stiftungsbehörden der Länder einen klar geregelten Ablauf mit einer detaillierten Satzung. › mehr