Wer eine GmbH hat, muss penibel darauf achten, Geld der Firma von privatem zu trennen. Bei jeder Vermischung geht das Finanzamt von verdeckter Gewinnausschüttung aus. Horrende Nachsteuern sind die Folge. So geschehen bei einem Ehepaar. Auf das gemeinsame Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers und seiner Ehefrau flossen immer wieder Überweisungen für die GmbH, die er dann auf einem Verrechnungskonto für den Betrieb führte. Das Finanzamt verlangte zu Recht Steuern nach, so das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 4 K 3064/10). Der Bundesfinanzhof prüft das in letzter Instanz (Az. VIII R 11/12). Der Bundesfinanzhof entscheidet auch über andere Fälle, die für Handwerker relevant sind. Haben Sie ein ähnliches Thema, muss das Finanzamt nach einem Hinweis Ihre Steuer offen halten. So können Sie von einer positiven Entscheidung des BFH profitieren.
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