Fuhrpark
Die private Nutzung eines Firmenwagens ist steuerpflichtig. Streit gibt es vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg aktuell wegen einer Leasingsonderzahlung.
Der Fall: Ein Unternehmer schloss einen Leasingvertrag für einen Pkw ab, den er auch privat nutzte. Er hatte eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 15.000 Euro zu leisten. Diese verteilte er auf die Laufzeit des Leasingvertrages. Den geldwerten Vorteil des Autos ermittelte er im ersten Jahr per Fahrtenbuch. Danach entschied er der Firmenchef für die 1-%-Regelung. Das Finanzamt wollte die Leasingsonderzahlung komplett im Erstjahr berücksichtigen.
Erste Instanz positiv
Vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg erzielte der Unternehmer mit Urteil vom 11.12.2013 (Az: 9 K 9224/10) einen Etappensieg. Die Richter akzeptierten es, die Leasing-Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasing-Vertrags zu verteilen. Entsprechend verringerte sich der geldwerte Vorteil.
Revision anhängig
Die Streitfrage ist jedoch von grundsätzlicher Bedeutung, weshalb sich nun der Bundesfinanzhof (Az: VI R 27/14) mit der Frage beschäftigt. Tipp: Betroffene Handwerker legen unter Verweis auf das anhängige Verfahren Einspruch ein und halten die eigene Steuerfestsetzung offen.