Steuerabkommen: Absprachen mit der Schweiz

Die Europäische Kommission hat mit der Schweiz ein Abkommen auf den Weg gebracht, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Womit Anleger rechnen müssen.

Die Europäische Kommission hat mit der Schweiz ein Abkommen auf den Weg gebracht, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen - © © djama - Fotolia.com

Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Kommission wurde am 10. März 2015 beschlossen. Formal steht noch die Zustimmung des EU-Rates sowie der Schweizer Regierung aus. Beide Parteien aber stimmen vermutlich noch vor dem Sommer zu.

Was das Abkommen für Firmenchefs bedeutet

Das Abkommen sieht vor, dass ab 2018 die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Kundendaten miteinander austauschen. Daher werden die Mitgliedstaaten der EU jährlich Namen, Adressen, Steuernummern, Geburtsdaten und andere relevante Daten aller Bürger erhalten, die ein Konto in der Schweiz haben. Zusätzlich zu diesen persönlichen Daten informiert die Schweiz die deutschen Behörden über spezifische Kontodaten – beispielsweise sollen Angaben zum Kontostand übermittelt werden.