Kindergeld: Auch bei selbstständiger Tätigkeit beantragen

Kindergeld kann es auch für erwachsenen Nachwuchs mit einer selbständigen Tätigkeit geben – so hat das der Bundesfinanzhof (III R 9/14) entschieden.

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Für die höchsten Finanzrichter war klar: Eltern können für ihr als arbeitssuchend gemeldetes Kind im Alter von unter 21 Jahren Kindergeld bekommen – selbst wenn der Sprössling eigenes Geld verdient. In dem Fall war der Nachwuchs als Selbstständige mit weniger als 15 Wochenstunden tätig. Die Klägerin bezog zwischen November 2005 und Juli 2006 Kindergeld für ihre Tochter, sie war als Kosmetikerin aktiv. Wichtig: Es darf sich nicht um einen Job in Festanstellung handeln. Auf die Höhe des Einkommens kommt es nicht an.