Kfz-Steuer: Pickup zählt laut aktuellem Urteil als Pkw

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Handwerker nutzen oft Fahrzeuge mit großer Ladefläche, die auch als Pkw zum Einsatz kommen. Die steuergünstige Zulassung als Lkw wird hier schwierig. Aktuell lehnte das ein Finanzgericht bei einem Pickup ab.

Leider kein Pkw. Ein Pickup gilt laut aktueller Rechtsprechung als (steuerungünstiger) Pkw. - © © determined - Fotolia.com

Im Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 8 K 1038/13) ging es konkret um einen Pickup der Marke Nissan Navara King Cab D 40. Das Fahrzeug ist zum Transport von Gütern geeignet. So beträgt die Fläche zur Personenbeförderung 2,36 Quadratmeter, während die Ladefläche mit 2,9 Quadratmetern größer ist. Dies allein reichte dem Gericht jedoch nicht aus, um das Fahrzeug als Lkw zuzulassen.

Geringe Zuladung

Nach Meinung der Richter ist aufgrund der größeren Ladefläche nicht automatisch zu schließen, dass ein Auto auch tatsächlich überwiegend für den betrieblichen Transport bestimmt ist. Die Ladefläche übersteigt hier nur unwesentlich den Raum für die Personenbeförderung. Für einen Lkw sei das untypisch. Auch entspricht in diesem Fall nach dem Richterspruch die Zuladungsmöglichkeit nicht der eines Lkw: Das Leergewicht beträgt 1.970 kg, das zulässige Gesamtgewicht 3.110 kg. Ausgehend vom Gesamtgewicht bringt das eine für ein Transportfahrzeug eher geringe Zuladung von 36,65 Prozent.

Erscheinungsbild und Co.

Überdies erscheint das Auto optisch wie ein Pkw. Der Wagen hat vier Sitze mit Sicherheitsgurten, die Fahrzeugkabine ist rundum verglast. Darüber hinaus hat das Fahrzeug Doppeltüren. Schließlich erreicht der Wagen eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h. Im Urteilsfall liegt daher ein Pkw vor.

Tipp: Damit Sie Ihr Fahrzeug besser einordnen können, hat handwerk magazin eine Arbeitshilfe vorbereitet. Sie zeigt, auf welche Fahrzeugmerkmale bei der Unterscheidung Pkw oder Lkw gegenüber dem Fiskus es ankommt.