Erbschaft im EU-Ausland So vererben Sie nach deutschem Recht
Nach EU-Erbrechtsverordnung werden Sie im Todesfall möglicherweise nach Recht Ihres Aufenthaltslandes beerbt. handwerk magazin verrät zusammen mit der ARAG Versicherung, was Sie tun können, damit sich Ihr Erbe nach deutschem Recht richtet.
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