Gewährleistungsrecht Politik stärkt Handwerksbetriebe
Handwerker haften nicht mehr für die Fehler Dritter: Sind Lieferanten oder Hersteller für fehlerhaftes Material verantwortlich, müssen diese ab 1. Januar 2018 auch die Kosten für Ein- und Ausbaukosten tragen. Dies gilt sowohl für Handwerksbetriebe, die Materialien verbauen, als auch für die materialverarbeitenden Handwerksbetriebe, wie Maler und Lackierer.
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